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Hüttengaudi mit Folgen

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(LifePR) - Getränk am Ende der Abfahrten wohl verdient. Doch ARAG Experten warnen vor der allgemeinen Rutschgefahr in Skihütten. Durch hineingetragenen und schmelzenden Schnee an den schweren Skischuhen ist der Boden meist sehr glatt. Die Gefahr auszurutschen, ist nicht zuletzt durch das erschwerte Gehen mit Skischuhen an den Füßen sehr hoch. Und wer stürzt, kann nicht damit rechnen, sich auf die Verkehrssicherungspflicht des Wirtes zu berufen und im Schadensfall womöglich Schmerzensgeld fordern. Vielmehr müssen sich die Besucher einer Skihütte darauf einstellen, dass der Boden nass und rutschig ist (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 9 U 45/12).
Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/   



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Datum: 16.12.2019 - 09:32 Uhr
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16.12.2019 (lifePR) - Kein Skifahren ohne Après-Ski ? wer den ganzen Tag Pisten bezwingt



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