InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Mit dem Fernbus auf große Fahrt

ID: 1754771

ARAG Expertenüber Fahrgastrechte bei Busreisen und wie man sie durchsetzt

(LifePR) - elasten die CO2-Bilanz und die Bahn ist notorisch spät dran. Daher erfreuen sich Busreisen einer wachsenden Beliebtheit. ARAG Experten erläutern, welche Ansprüche Buspassagiere haben. Vor allem, wenn mal nicht alles nach (Fahr-)Plan läuft.
Fahrgastrechte im Fernbus
Seit 2013 gilt bei Fernbusreisen EU-weit eine einheitliche Verordnung. Sie regelt unter anderem die Rechte der Fahrgäste bei Verspätung oder Annullierung der Abfahrt und die daraus resultierenden Erstattungsansprüche. Ist die Busfahrt Bestandteil einer Pauschalreise, gelten allerdings die gesetzlichen Bestimmungen des Pauschalreiserechts. Dann haben Buspassagiere bei Mängeln unter Umständen Gewährleistungsansprüche wie etwa Reisepreisminderung oder Schadensersatz. Voraussetzung dafür ist, dass die Fahrt insgesamt länger als 24 Stunden dauert, mindestens eine Übernachtung beinhaltet und ihr Wert 500 Euro übersteigt. Damit sollen pauschale Tagesreise-Angebote wie beispielsweise ?Kaffeefahrten? bewusst ausgeklammert werden.
Konkret gilt für Fahrten von mehr als 250 Kilometern Folgendes: Bei Annullierung, Überbuchung oder mehr als zweistündiger Verspätung der Abfahrt muss der Beförderer den Fahrgästen die Fortsetzung der Fahrt (gegebenenfalls mit geänderter Streckenführung) oder eine Erstattung des Fahrpreises anbieten. Tut er das nicht, kann der Fahrgast zusätzlich eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises beanspruchen. Über die Annullierung oder eine Verspätung der Abfahrt muss der Beförderer so rasch wie möglich, spätestens aber 30 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit, informieren.
Wird eine planmäßig mehr als drei Stunden dauernde Fahrt annulliert oder verspätet sich eine solche Abfahrt von einem Busbahnhof um mehr als 90 Minuten, muss den Fahrgästen kostenlos ein Imbiss, Mahlzeiten oder Erfrischungen angeboten werden. Falls erforderlich, haben sie auch Anspruch auf ein Hotelzimmer ? und zwar bis zu zwei Nächten und 80 Euro pro Nacht und Fahrgast. Letzteres gilt allerdings nicht, wenn widrige Wetterbedingungen oder schwere Naturkatastrophen für die Verspätung oder Annullierung verantwortlich waren.




Die EU-Verordnung normiert darüber hinaus auch die Ansprüche der Buspassagiere, wenn Gepäckstücke infolge eines Unfalls verloren gehen oder beschädigt werden. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich laut Verordnung zwar nach den deutschen Vorschriften. Die Höchstgrenze muss jedoch mindestens 1.200 Euro pro Gepäckstück betragen. Außerdem muss der Beförderer den Fahrgästen nach einem Unfall Hilfe in Form von Unterbringung, Verpflegung, Kleidung, Erster Hilfe oder Beförderung leisten. Beides gilt aber wiederum nur für Strecken, die planmäßig länger als 250 Kilometer sind.
Durchsetzung von Ansprüchen: Schlichtungsstelle SÖP
Und wer hilft weiter, wenn sich die Busunternehmen weigern, die berechtigten Ansprüche der Reisenden zu erfüllen? Die Bundesregierung hat hierfür die ?Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.? ? kurz: SÖP ? als Schlichtungsstelle für Streitfälle anerkannt. An sie können sich Reisende wenden, wenn ihre Beschwerde beim Unternehmen erfolglos war und das Unternehmen Mitglied bei der SÖP ist. Eine Liste der Verkehrsunternehmen, die Mitglied sind, findet sich im Internet. Das Schlichtungsverfahren ist für die Reisenden kostenlos. Voraussetzung für eine Schlichtung ist allerdings, dass der Anspruch zunächst (erfolglos) gegenüber dem Beförderer geltend gemacht wurde und seit der Geltendmachung mehr als ein Monat vergangen ist. Das passende Online-Formular für die Beschwerde finden Betroffene ebenfalls im Internet.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 19.09.2019 - 09:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1754771
Anzahl Zeichen: 4192

Kontakt-Informationen:
Stadt:

19.09.2019 (lifePR) - Die Deutschen sind Reiseweltmeister. Doch der Urlaub im Pkw endet oft in endlo



Kategorie:



Dieser Fachartikel wurde bisher 103 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Mit dem Fernbus auf große Fahrt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Aber es gibt doch einen Bademeister! ...

(Frei-)Bad wieder voll öffnen darf: Die Temperaturen steigen und der Wunsch, ins kühle Nass zu springen, wächst. Schaut man auf die Online-Plattformen der Bädergesellschaften, sind oft bereits innerhalb weniger Stunden alle verfügbaren Tickets ...

Starkregen nichts für schwache Nerven ...

Autos, vollgelaufene Keller: Nach der ersten Hitzewelle folgte am Wochenende mit Tief Yap ein Unwetter mit rekordverdächtigen Regenmengen. Entstehende Schäden werden bei Naturgewalten zwar unter Umständen von den Gebäude- und Hausratversicherunge ...

Der erste Schritt zum Eigenheim ...

Regel nicht die gesamte Summe aus der Portokasse, sondern finanziert den Traum der eigenen vier Wände mit Hilfe eines Darlehens. Dabei können künftige Eigenheimbesitzer nicht nur zwischen diversen Finanzierungsformen wählen, sondern es gibt eini ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.212
Registriert Heute: 2
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 158


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.