Gebühren für Umschuldung sind unwirksam
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(LifePR) - ifePR) - Der Aufwand eines Kreditinstitutes für einen Treuhandauftrag ist laut ARAG mit dem Zins abgegolten. Das entschied aktuell der Bundesgerichtshof (BGH). Kreditnehmer müssen daher keine zusätzliche Gebühr für die Umschuldung von Immobilienkrediten zahlen. Anders lautende Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind gegenstandslos (Az.: XI ZR 7/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH.
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Datum: 11.09.2019 - 09:39 Uhr
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