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Wenn der Keiler plötzlich vor der Kühlerhaube liegt / Deutsche Wildtier Stiftung: Herabfallende Eicheln locken jetzt das Wild auf die Straßen - und dann knallt`s

ID: 1660963


(ots) - Wumms - gerade noch vergnügt mit dem Auto auf dem
abendlichen Heimweg - und plötzlich steht der 100-Kilo-Keiler mitten
auf der Fahrbahn und frisst Eicheln. Eine Sekunde später knallt`s.
Nun liegt das Tier verletzt auf dem Asphalt. Ansonsten ist die
Fahrbahn leer und dunkel. Was tun? "Auf keinen Fall die Nerven
verlieren", rät Wildtierexperte Dr. Andreas Kinser von der Deutschen
Wildtier Stiftung. "In diesem Jahr ist die Gefahr für Wildunfälle
besonders groß, denn nach dem heißen Sommer tragen die Eichen, die
häufig am Rand von Straßen wachsen, übermäßig viele Früchte. Was
davon herunterfällt, lockt viele Wildtiere direkt auf die Fahrbahn",
sagt Kinser. Hinzu kommt die Zeitumstellung! Am 28. Oktober wird die
Uhr auf die Winterzeit zurückgestellt. Wildexperten schätzen, dass es
in der dunklen Jahreszeit alle 2,5 Minuten zu einer
Blech-Wild-Kollision kommt. Denn dann fällt der Berufsverkehr mit der
Dämmerung und damit den besonders aktiven Phasen des Wildes zusammen.
"Deshalb ist es für Autofahrer oft überlebenswichtig, sich bei einem
Wildunfall richtig zu verhalten."

Auch wenn der Schreck tief sitzt: Verlassen Sie den Unfallort
nicht! Wer nach einem Zusammenstoß mit einem Wildtier einfach
weiterfährt, verstößt gegebenenfalls gegen das Tierschutzgesetz und
schadet sich mit der "Fahrerflucht" unter Umständen selbst. Denn für
die Versicherung bei Schäden am Fahrzeug ist die Unfallbescheinigung
der Polizei notwendig. "Ganz abgesehen davon, müssen Sie bei einem
Wildunfall davon ausgehen, dass das Wildtier verletzt ist und Qualen
leidet", so Kinser. Häufig stehen die Wildtiere unmittelbar nach
einem Zusammenprall wieder auf und flüchten in den Wald; sie stehen
meist unter Schock und brechen kurze Zeit später zusammen, wo sie
unter Schmerzen verenden. Auch bei einem Wildtier ist "unterlassene




Hilfeleistung" strafbar und kann bis zu 50.000 Euro Bußgeld kosten!

Was Sie in jedem Fall nicht tun sollten: "Gehen Sie auf gar keinen
Fall zu dem verletzten und noch lebenden Wildtier",sagt Andreas
Kinser. "Wenn Wildtiere einem Menschen wehrlos gegenüber stehen,
bedeutet das für sie qualvolle Todesangst." Tote Tiere dürfen Sie
auch nicht im Kofferraum mit nach Hause nehmen, denn dies wäre der
Tatbestand der Wilderei und kann mit einer Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren belangt werden (§ 292 StGB
Jagdwilderei). "Ganz nebenbei ist es schon häufig vorgekommen, dass
ein angefahrenes Tiere nach dem Schock des Zusammenpralls im
Kofferraum wieder erwacht ist ..."

Bildmaterial für die Presse auf Anfrage!



Pressekontakt:
Eva Goris, Pressesprecherin, Christoph-Probst-Weg 4, 20251 Hamburg,
Telefon 040 9707869-13, Fax 040 9707869-19,
E.Goris(at)DeutscheWildtierStiftung.de, www.DeutscheWildtierStiftung.de

Original-Content von: Deutsche Wildtier Stiftung, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 17.10.2018 - 08:30 Uhr
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