Jobcenter darf Erbschaft nicht zurückfodern
(LifePR) - Das Jobcenter ist manchmal nicht zimperlich: Obwohl es erst zwölf Jahre alt war und gerade seinen Vater verloren hatte, sollte das Mädchen rund 20.000 Euro an das Jobcenter zurückzahlen. Der Grund: Ihr Vater, der eine Zeit lang Hartz-IV-Leistungen bezogen hatte, hatte ihr 35.000 Euro hinterlassen, nicht zuletzt dank der Erbschaft einer verstorbenen Tante. Das Jobcenter sah die Zwölfjährige daraufhin in der Pflicht, als Erbin ersatzweise die dem Vater gewährten Hartz-IV-Leistungen zurückzuzahlen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Vermögenszuwachs erst nach Ende des Hartz-IV-Bezugs erfolgt sei, so dass das Jobcenter gar keinen Anspruch auf eine Rückzahlung hatte (Sozialgericht Heilbronn, Az.: S 3 AS 682/15, nicht rechtskräftig).
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Datum: 30.06.2017 - 10:03 Uhr
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