Rheinische Post: Immer mehr Unternehmen zahlen keine Strom-Netzentgelte
(ots) - Die Zahl der Unternehmen, die von
Strom-Netzentgelten befreit sind, ist seit 2011 auf mehr als 4000
Unternehmen gestiegen. Das geht aus einer Antwort des
Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der
Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden
"Rheinischen Post" (Dienstagausgabe) vorliegt. Im laufenden Jahr
haben demnach weitere 1000 Unternehmen einen Antrag auf Befreiung von
den Netzkosten gestellt. Die Bundesregierung hatte die Regeln für die
Netzentgeltbefreiung durch die Bundesnetzagentur im Sommer 2011
verschärft, um die Kosten der Vergünstigungen einzudämmen. Dennoch
stieg die Anzahl der Genehmigungen im Jahr 2012 drastisch an: Im Jahr
2011 erteilte die Netzagentur dem Papier zufolge noch 1121
Genehmigungen, im Jahr darauf aber schon 2712. Erst im Jahr 2013 fiel
die Zahl der neuen Entgeltbefreiungen auf 249. Insgesamt sind seit
2011 mehr als 6000 Anträge auf Entgeltbefreiungen bei der Netzagentur
eingegangen. Laut der Regierungsantwort erhielten in den Jahren 2011
und 2012 auch sechs Golfanlagenbetreiber eine Genehmigung auf
Netzentgeltbefreiungen, die noch bis Ende 2015 gilt. 2013 habe kein
Golfplatz mehr eine Genehmigung erhalten, so das
Bundeswirtschaftsministerium. Es gebe aber noch keine belastbare
Auskunft darüber, ob es 2014 weitere Genehmigungen für Golfplätze
gegeben habe.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 21.10.2014 - 00:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1124052
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 143 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Rheinische Post: Immer mehr Unternehmen zahlen keine Strom-Netzentgelte"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).