Rechtsanwalt bringt Sicherheit bei Erbschaftsangelegenheiten Die Trauer um einen geliebten Menschen zu bewältigen ist bereits schwer genug. Hinzu kommt die Auseinandersetzung mit dem Erbe. In § 1922 Abs.1 BGB wird der erbrechtliche Grundsatz beschrieben. Nach diesem ist der Tod einer Person mit de ...

08.08.2013

Bei Erbschaftsfragen gut beraten


Rechtsanwalt bringt Sicherheit bei Erbschaftsangelegenheiten Die Trauer um einen geliebten Menschen zu bewältigen ist bereits schwer genug. Hinzu kommt die Auseinandersetzung mit dem Erbe. In § 1922 Abs.1 BGB wird der erbrechtliche Grundsatz beschrieben. Nach diesem ist der Tod einer Person mit dem Ereignis eines Erbes verbunden. Werte werden dem Hinterbliebenen hinterlassen. Eine Erbschaft kann sich auf eine oder mehrere Erben beziehen. Mit einer Erbschaft ergeben sich genauso viele Fragen wie bei der Planung. Die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen informieren über die Wichtigkeit, in Erbfragen gut beraten zu sein.

Rechtsanwalt bringt Sicherheit bei Erbschaftsangelegenheiten

Die meisten wissen nicht, dass sie als Erbe einer Person vorgesehen sind. In den meisten Fällen werden sie ohne ihr Wissen und Dazutun Erbe. Entweder alleine oder (Alleinerbe) mit mehreren Miterben (Erbengemeinschaft). Der Erblasser hat somit zu seinen Lebzeiten verfügt, dass seine Hinterlassenschaft in bestimmte Hände übergehen soll. Das bedeutet: Auf ihn bzw. sie gehen alle Rechte und Pflichten des Erblassers über. Für den Alleinerben oder die Gemeinschaft bedeutet das, dass die Vermögenswerte übergehen. Aber genauso können auf den oder die Erben Schulden des Verstorbenen übergehen. Vorsicht ist demnach geboten und eine ausführliche Erklärung durch einen Rechtsanwalt sollte folgen. Er klärt unter anderem darüber auf, wie ein Erbe ausgeschlagen werden kann. Er hat auch die Frist von 6 Wochen im Blick. Mit einer Erbschaft ergeben sich für den Erben Rechte und Pflichten. Diese variieren je nachdem, ob man sich das Erbe teilt oder ob man alleine darüber verfügt. Rechtsanwälte mit dem Spezialgebiet Erbrecht unterstützen sowohl bei der Erbschaftsplanung als auch beim Umgang mit dem Erbe als Hinterbliebener.

Für ausführliche Informationen zu sämtlichen Dienstleistungen stehen die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen jederzeit gerne zur Verfügung.







Firma: Alexander Dobiasch

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Dobiasch
Stadt: Bergen auf Rügen
Telefon: 03838-257110


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