Die großen Brauereikonzerne versuchen mit rabiaten
und auch illegalen Methoden die Kleinen aus dem Markt zu drängen. Es
handelt sich einerseits um verbotene Preisabsprachen. Andererseits
versuchen Großbrauer, sich im Getränkegroßhandel breit zu machen.
Hier ist das Kartellamt bislang nicht eingeschritten. Gleichwohl ist
auch dieses Werkzeug wirksam. Ein Brauer, der den Getränkegroßhandel
in einer Stadt oder Region kontrolliert, kann steuern, dass sein
Bier dort in die Gastronomie, in die Märkte kommt. Deshalb: Strafe
muss sein, und sie muss richtig schmerzen.
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