Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat 
die Ukraine am heutigen Dienstag im Fall der inhaftierten ehemaligen 
Ministerpräsidentin Julia Timoschenko gerügt. Dazu erklärt die 
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Ste ...

30.04.2013

Steinbach: Wir begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Fall Julia Timoschenko


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat
die Ukraine am heutigen Dienstag im Fall der inhaftierten ehemaligen
Ministerpräsidentin Julia Timoschenko gerügt. Dazu erklärt die
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach:

"Julia Timoschenko muss endlich frei gelassen werden. Das Urteil
des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) im Fall der
inhaftierten ehemaligen ukrainischen Ministerpräsidentin kommt nicht
unerwartet, und wir begrüßen es ausdrücklich. Die Richter stellten
die Willkür der Inhaftierung Julia Timoschenkos fest.

Die Inhaftierung Julia Timoschenkos ist politisch motiviert, die
Anordnung ihrer Untersuchungshaft im August 2011 entbehrt
rechtstaatlicher Grundsätze, ihre Haftbedingungen sind unzumutbar.
Bereits im Juli 2012 verurteilte das Straßburger Gericht die
ukrainische Justizwillkür im Fall des früheren Innenministers Juri
Luzenko als ungesetzlich. Er ist seit einigen Tagen frei.

Julia Timoschenko verfolgte in ihrer Amtszeit als
Ministerpräsidentin der Ukraine mit aller Kraft die Ziele der
'orangenen Revolution': der Demokratisierung ihres Landes, des
Kampfes gegen die Korruption und der Annäherung der Ukraine an die
Europäische Union. Die Absicht des derzeitigen Präsidenten Viktor
Janukowitsch wird durch das heutige Urteil des EGMR erneut entlarvt.
Er will die Oppositionsführerin Julia Timoschenko, seine größte
politische Widersacherin, mundtot machen.

Welche Begründung kann der ukrainische Präsident für die weitere
Haft Julia Timoschenkos noch liefern? Das strafrechtliche Vorgehen
gegen sie und andere Oppositionspolitiker des Landes erfolgte ohne
Einhaltung internationaler Standards für ein faires, transparentes


und unabhängiges Gerichtsverfahren. Das ist mit unseren europäischen
Werten unvereinbar.

Die Europäische Union muss vor diesem Hintergrund weiterhin auf
der Freilassung Julia Timoschenkos beharren - nicht nur um das von
der Ukraine angestrebte Assoziierungsabkommen unterzeichnen zu
können."



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