Das Frühjahr bringt Allergiker ins Schleudern 
ADAC: Medikamente können Fahrtüchtigkeit einschränken

In der Pollensaison leben Autofahrer mit Allergien gefährlich. Blütenstaub oder blühende Gräser lassen nicht nur die Nase laufen oder Augen jucken, sondern lenken auch vom Fahren ab. Eine Ni ...

30.04.2013

Das Frühjahr bringt Allergiker ins Schleudern


Das Frühjahr bringt Allergiker ins Schleudern
ADAC: Medikamente können Fahrtüchtigkeit einschränken

In der Pollensaison leben Autofahrer mit Allergien gefährlich. Blütenstaub oder blühende Gräser lassen nicht nur die Nase laufen oder Augen jucken, sondern lenken auch vom Fahren ab. Eine Niesattacke am Steuer führt schon bei Tempo 50 zu einem fast 14 Meter langen "Blindflug". Medikamente gegen Heuschnupfen können zudem die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Der ADAC gibt Tipps, worauf Allergiker achten sollten:

Arzneien gegen Allergien, so genannte Antihistaminika, sollten abends eingenommen werden, damit sie tags darauf weniger müde machen. Zwar ist die Verträglichkeit von neueren Präparaten deutlich besser, dennoch können auch diese Medikamente die Fahrtüchtigkeit einschränken. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn zusätzlich andere Mittel eingenommen werden. Wechselwirkungen können zu akuter Unsicherheit beim Fahren führen. Generell ratsam ist es, sich vorab beim behandelnden Arzt oder Apotheker zu informieren.

Der ADAC empfiehlt, während der Autofahrt Fenster und Schiebedach geschlossen zu halten. Pollenfilter sollten jährlich oder nach spätestens 15 000 Kilometern gewechselt werden. Das Tragen einer Sonnenbrille schont zudem gereizte Augen bei Sonnenlicht. In besonders belasteten Gebieten kann kurzzeitig auch die Umluftschaltung sinnvoll sein, da in dieser Zeit keine Außenluft angesaugt wird.

Kommt es trotz aller Vorsorge zu heftigen Niesattacken, sollte der Fahrer bis zum Abklingen des allergischen Anfalls möglichst am Straßenrand anhalten. Bei ausgeprägten Beschwerden ist es sogar besser, ganz auf das Auto zu verzichten. Geschieht ein Unfall durch Erkrankung oder unter Einwirkung von Medikamenten, kann dies juristische Konsequenzen haben und zum Verlust des Versicherungsschutzes oder gar des Führerscheins führen.


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Katrin Müllenbach-Schlimme


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