Die Bedeutung des Lebenslangen Lernens zur Deckung des Qualifikationsbedarfs wird zukünftig weiter steigen. Das liegt vor allem an beschleunigten Innovationszyklen, da sich das Wissen aller fünf bis zwölf Jahre verdoppelt. Auch der technologische Fortschritt, ein stetig steigender Anteil wissensb ...

30.04.2013

Förderprogramme von Bund und EU machen Lebenslanges Lernen möglich


Die Bedeutung des Lebenslangen Lernens zur Deckung des Qualifikationsbedarfs wird zukünftig weiter steigen. Das liegt vor allem an beschleunigten Innovationszyklen, da sich das Wissen aller fünf bis zwölf Jahre verdoppelt. Auch der technologische Fortschritt, ein stetig steigender Anteil wissensbasierter Tätigkeiten und die demografisch bedingte Verknappung des Arbeitskräftepotenzials machen die kontinuierliche Weiterbildung unverzichtbar. Bildet man sich weiter, sichert man nicht nur seinen Arbeitsplatz, sondern kann auch höherwertige Tätigkeiten übernehmen und beruflich aufsteigen.

Förderung und Stipendien für Weiterbildungsprogramme gibt es für fast jede Zielgruppe, vom arbeitslosen Uni-Absolventen bis zur Führungskraft. Die staatlichen Weiterbildungsförderungen per Bildungsprämie, Bildungsgutschein und Bildungskredit sind u.a. auch für Akademiker besonders interessant.

Ausgewählte staatliche und EU-Förderprogramme:
• Der Europäische Sozialfond ist das größte beschäftigungspolitische Instrument der EU
• Bildungsprämie
• Bildungsgutscheine
• Meister-BAföG
• Bildungskredit
• Festo Bildungsfonds
• Weiterbildungsstipendium
• Beförderungsdienst der Bundeswehr
• EU-Förderprogramm LEONARDO DA VINCI
• giz-ibs hat rund 200 Weiterbildungsangebote von über 70 Anbietern

Steuerliche Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten
Kosten eines Zweit- oder Aufbaustudiums kann man als Werbungskosten unbegrenzt absetzen. Sonderausgaben sind die Kosten der Ausbildung für die erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium, die steuerlich geltend gemacht werden können. Dazu gehören u.a. Studiengebühren, Büro- und Arbeitsmaterial, Reisekosten, Fachliteratur bis zur Höhe des Gesamtbetrages von 4.000 €/Jahr. Weiterbildungskosten sind i.d.R. steuerlich absetzbar. Jedoch werden die Bestimmungen dafür regelmäßig geändert!



Detaillierte Infos, Hinweise und Tipps zu Weiterbildungs-Förderprogrammen: http://www.bildungsdoc.de/infos/weiterbildung/weiterbildungsfinanzierung




Firma: bildungsdoc

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Ansprechpartner: Horst Rindfleisch
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