Bettina Schulz, seit 1991 Korrespondentin 
der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" am Finanzplatz in London, hat 
den Prozess gegen ihren Arbeitgeber in erster Instanz verloren.

   Nach derzeitigem Stand wird die Mutter zweier schulpflichtiger 
Töchter ungeachtet ihres erst vor einem Jahr ...

29.04.2013

Niederlage in erster Instanz: Langjährige Londoner FAZ-Korrespondentin soll zurück nach Frankfurt


Bettina Schulz, seit 1991 Korrespondentin
der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" am Finanzplatz in London, hat
den Prozess gegen ihren Arbeitgeber in erster Instanz verloren.

Nach derzeitigem Stand wird die Mutter zweier schulpflichtiger
Töchter ungeachtet ihres erst vor einem Jahr bis 2017 verlängerten
Entsendungsvertrags zum 1. Juli dieses Jahres in die Frankfurter
Zentrale abgezogen.

Noch liegt die Urteilsbegründung nicht vor, teilte das Frankfurter
Arbeitsgericht am Montag mit. Aktenzeichen: 4CA 7004/12.

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