Es erscheint fraglich, ob sich die Leserinnen 
der Brigitte in ihrer Illustrierten vor allem über den NSU-Prozess 
informieren wollen. Und wer den Online-Auftritt eines Münchner 
Anzeigenblatts anwählt, wird dort kaum einen Bericht über das 
Verfahren gegen Beate Zschäpe und Konsorten suchen.  ...

29.04.2013

Schwäbische Zeitung: Richter sind nicht sakrosankt - Leitartikel


Es erscheint fraglich, ob sich die Leserinnen
der Brigitte in ihrer Illustrierten vor allem über den NSU-Prozess
informieren wollen. Und wer den Online-Auftritt eines Münchner
Anzeigenblatts anwählt, wird dort kaum einen Bericht über das
Verfahren gegen Beate Zschäpe und Konsorten suchen. Und dann ist da
noch Radio Lotte in Weimar und die nichtexistente polnischsprachige
Redaktion eines Privatradios in München. Oder al-Dschasira, die in
der Türkei überhaupt nicht senden: Dies ist ein kleiner Ausschnitt
der Medien, die per Losverfahren für den Prozess gegen die
Mörderbande NSU akkreditiert wurden.

Die großen überregionalen deutschen Tageszeitungen, auch die
Wochenzeitung Die Zeit, sind dagegen neben den meisten anderen
Bewerbern leer ausgegangen. Das bedeutet auch, dass einige der
renommiertesten, sachkundigsten Journalisten in Deutschland nicht aus
München werden berichten können. Deshalb bleibt festzuhalten: Teil
zwei des Trauerspiels um die Vergabe von Medienplätzen ist zwar
abgewickelt, das Ergebnis aber so unbefriedigend wie nach Teil eins.
Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) hat auf ein Neues Souveränität
vermissen lassen. Und es verbittet sich in scharfen Worten Kritik.

Die müssen die Richter aber hinnehmen. Die Justiz ist nicht
sakrosankt, nicht einmal die bayerische. Sie besteht aus Menschen,
denen Fehler unterlaufen, und es ist keine Respektlosigkeit oder gar
ein Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit, wenn diese Fehler
beim Namen genannt werden. Man hat im jetzigen Verfahren einen Platz
gesetzt für ein Medium in persischer Sprache - es fand sich kein
einziger Bewerber. Weshalb wurden andererseits nicht zwei Plätze
gesetzt für bundesweit erscheinende Tageszeitungen? Weshalb hat das
Kriterium Reichweite keine Rolle gespielt? Vor allem aber: Wozu


dieser ganze neue Ärger? Drei zusätzliche Stühle für türkische
Journalisten hätten ausgereicht, um die Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen. Die Münchner Richter haben es
vorgezogen, zu reagieren wie beleidigte Leberwürste.



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