Wenn man die Presse als vierte Gewalt im Staat 
begreift, die auch in einem Gerichtsprozess allen auf die Finger 
schaut, dann ist dieses Losverfahren ungeeignet. Denn nur die 
Reporter großer Zeitungen verfügen über die fachliche Vorbildung, um 
dem komplizierten Geschehen in einem Gerichtssaal ...

29.04.2013

RNZ: Das Münchner OLG schließt fachliche Kompetenz sus dem Gerichtssaal aus


Wenn man die Presse als vierte Gewalt im Staat
begreift, die auch in einem Gerichtsprozess allen auf die Finger
schaut, dann ist dieses Losverfahren ungeeignet. Denn nur die
Reporter großer Zeitungen verfügen über die fachliche Vorbildung, um
dem komplizierten Geschehen in einem Gerichtssaal folgen zu können.
Wenn stattdessen die Mitarbeiter eines Anzeigenblatts über
rechtsterroristische Morde berichten sollen, ist das ein makabrer
Witz. Das Münchner Oberlandesgericht mag diesmal zwar politisch
korrekt gehandelt haben, doch es hat zugleich sehr viel fachliche
Berichterstattungskompetenz von dem Verfahren ausgeschlossen.



Pressekontakt:
Rhein-Neckar-Zeitung
Dr. Klaus Welzel
Telefon: +49 (06221) 519-5011




Firma: Rhein-Neckar-Zeitung

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt: Heidelberg
Telefon:


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von InternetIntelligenz 2.0


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/863061.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de