Sonderumlage für Kommunen ohne eigenes Jugendamt Regionspräsident Hauke Jagau begrüßt das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs zur Sonderumlage der Region Hannover für den Jugendhilfebereich. Der Staatsgerichtshof hat mit seiner Entscheidung am Montag (29. April) eine Regelung im Ni ...

29.04.2013

Region Hannover begrüßt Entscheidung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs


Sonderumlage für Kommunen ohne eigenes Jugendamt Regionspräsident Hauke Jagau begrüßt das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs zur Sonderumlage der Region Hannover für den Jugendhilfebereich. Der Staatsgerichtshof hat mit seiner Entscheidung am Montag (29. April) eine Regelung im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz für rechtmäßig erklärt, nach der die Region Hannover von Kommunen, für die sie die Jugendhilfeaufgaben wahrnimmt, eine Sonderumlage erhebt. Dagegen hatten elf regionsangehörige Städte und Gemeinden Verfassungsbeschwerde erhoben.
"Die gesetzliche Regelung bietet einen fairen Interessenausgleich für Kommunen mit eigenem Jugendamt. Ich freue mich, dass der Staatsgerichtshof diese Auffassung teilt", sagt Regionspräsident Hauke Jagau.




Firma: Region Hannover

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt: nover
Telefon:


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von InternetIntelligenz 2.0


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/863037.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de