Ausstellung von Sportboot-Führerscheinen 
Bundesverkehrsministerium prüft aktuell Antrag des ADAC

Entgegen der heutigen ADAC Meldung, dass der Club künftig Sportboot-Führerscheine ausstellen darf, gibt es derzeit noch keine entsprechende Genehmigung durch das Bundesverkehrsministerium. Aktuell  ...

29.04.2013

Ausstellung von Sportboot-Führerscheinen


Ausstellung von Sportboot-Führerscheinen
Bundesverkehrsministerium prüft aktuell Antrag des ADAC

Entgegen der heutigen ADAC Meldung, dass der Club künftig Sportboot-Führerscheine ausstellen darf, gibt es derzeit noch keine entsprechende Genehmigung durch das Bundesverkehrsministerium. Aktuell prüft die Bonner Behörde einen Antrag des ADAC zur Beleihung der Ausstellung von Sportboot-Führerscheinen. Eine verbindliche Zusage erfolgt frühestens im kommenden Jahr, da die erforderliche Rechtsverbindlichkeit nur durch eine Verordnungsänderung hergestellt werden kann.


Ãœber den ADAC:

Mit über 18 Millionen Mitgliedern ist der "Allgemeine Deutsche Automobil-Club" der zweitgrößte Automobilclub der Welt.
Als führender Dienstleister trägt der ADAC wesentlich dazu bei, Hilfe, Schutz und Sicherheit in allen Teilbereichen des mobilen Lebens sicherzustellen. Dabei handelt der ADAC nach dem Leitsatz "Das Mitglied steht im Mittelpunkt!" und überzeugt in erster Linie durch die Kompetenz und Servicebereitschaft seiner Mitarbeiter sowie die Qualität und Fairness seiner Produkte und Dienstleistungen.


Pressekontakt:

Regina Ammel
Tel.: (089) 7676-3475
Regina.Ammel@adac.de




Firma: ADAC

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: pressrelations
Stadt: München
Telefon:


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von InternetIntelligenz 2.0


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/862963.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de