Die Tageszeitungen "Die Welt" und "taz" erwägen eine juristische Klärung zur Verlosung der Presseplätze im Münchner NSU-Prozess. Die "taz", die im ersten Verfahren nach dem "Windhund"-Prinzip als erstes einen Platz bekommen hatte, ging nun ganz leer aus.  ...

29.04.2013

"Welt" und "taz" erwägen Klage gegen NSU-Presseverlosung


Die Tageszeitungen "Die Welt" und "taz" erwägen eine juristische Klärung zur Verlosung der Presseplätze im Münchner NSU-Prozess. Die "taz", die im ersten Verfahren nach dem "Windhund"-Prinzip als erstes einen Platz bekommen hatte, ging nun ganz leer aus. "Es ist absurd, welche Medien zum Zug gekommen sind - ohne dabei jemandem zu nahe treten zu wollen", sagte "taz"-Chefredakteurin Ines Pohl zu "Focus Online". Es sei aber positiv zu bewerten, dass die türkischen Medien nun dabei seine. Jan-Eric Peters, Chefredakteur der "Welt"-Titel, sagte: "Der wichtigste Prozess in diesem Jahr in Deutschland, und die drei großen überregionalen Qualitätszeitungen des Landes sind ausgeschlossen, anders als etwa das Anzeigenblatt `Hallo München` – das ist doch absurd. Wir erwägen eine juristische Klärung." Zuvor hatte bereits ein freier Journalist aus Berlin eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt. Er war im ersten Verfahren ebenfalls berücksichtigt worden und hatte daraufhin nach eigenen Angaben eine Wohnung in München angemietet und Verträge abgeschlossen. Am Vormittag waren die Presseplätze von einem Notar ausgelost worden. Insgesamt hatten sich 927 Medienvertreter beworben, wovon 30 aus formalen Gründen abgelehnt werden mussten. Weil für jedes Medium laut Gerichtsverfügung nur ein Los in die Lostrommel kommen sollte, nahmen letztlich 324 Medien an der Verlosung teil. Für auf Persisch publizierende Medien war ein gesetzter Platz vorgesehen, allerdings hatte sich kein Bewerber gefunden. Schon in der Pressekonferenz sorgten mehrere Auslosungsergebnisse für Heiterkeit, so beispielsweise als die Gerichtssprecherin das Losglück für die Zeitschrift "Brigitte" bekanntgab, oder in der Kategorie "öffentlich-rechtlicher Rundfunk" die Medienanbieter "ARD und WDR" als Gewinner benannte. Für Ärger dürfte auch die Kategorie "Nachrichtenagenturen" sorgen. Die Nachrichtenagentur dpa hatte sich offensichtlich mit mehreren Tochterunternehmen separat beworben und auf diese Weise direkt und indirekt drei Plätze bekommen, während große Agenturen wie Reuters oder AFP leer ausgingen. Das Gericht hatte sich nach eigenen Angaben nicht extern beraten lassen, was die Bewertung der Akkreditierungsgesuche angeht. Wenn es Zweifel gegeben hätte, habe man bei den Medienanbietern nachgefragt, aber sich ansonsten auf die Angaben verlassen, so die Gerichtssprecherin. Die Angriffe und Vorwürfe, denen sich das Gericht schon im Vorfeld ausgesetzt sah, seien "in der deutschen Geschichte ohne Beispiel", hatte der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, sich zuvor beklagt. Er gehe davon aus, dass der Prozess "hoffentlich" am 6. Mai beginnen könne.




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