Der Berliner freie Journalist Martin
Lejeune (32) hat unmittelbar nach der Auslosung der Presseplätze beim
Münchener NSU-Prozess beim Bundesverfassungsgericht eine Klage 
eingereicht sowie einen Antrag auf Einstweilige Anordnung gestellt. 
Das berichtet die "Saarbrücker Zeitung" (Diens ...

29.04.2013

Saarbrücker Zeitung: Berliner Journalist klagt gegen NSU-Presseverlosung beim Verfassungsgericht - Martin Lejeune will Verlust des schon zugesagten Platzes nicht hinnehmen.


Der Berliner freie Journalist Martin
Lejeune (32) hat unmittelbar nach der Auslosung der Presseplätze beim
Münchener NSU-Prozess beim Bundesverfassungsgericht eine Klage
eingereicht sowie einen Antrag auf Einstweilige Anordnung gestellt.
Das berichtet die "Saarbrücker Zeitung" (Dienstagausgabe). Lejeune
hatte beim ersten Verfahren eine Akkreditierung für den Prozess
erhalten und war bei der neuen Verlosung am Montag leer ausgegangen.
Er begründete die Klage damit, dass kein Lostopf für Freie
Journalisten und Blogger gebildet worden sei. "Bewerbungen aus diesem
Kreis hatten nicht die gleiche Chance, gezogen zu werden", sagte
Lejeune der Zeitung. Außerdem habe er als Inhaber einer Platzkarte
eine Rechtsposition, die ihm nicht so einfach weggenommen werden
könne. Lejeune, der für die Berichterstattung bereits Verträge mit
mehreren Regionalzeitungen abgeschlossen hatte, sprach auch von
erheblichen materiellen Vorleistungen und einem großen
Einnahmeausfall, der ihm nun bevorstehe. So habe er sich bereits eine
Wohnung in München besorgt und andere Aufträge mit Blick auf die
Prozessberichterstattung abgesagt.



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