Rabattwerbung fördert den Verkauf und bindet Kunden Dem Ideenreichtum der Händler sind kaum Grenzen gesetzt. Außer bei Produkten, die der gesetzlichen Preisbindung unterliegen, ist im Wettbewerb um den Kunden vieles möglich. Die Werbung mit Rabatten für Produkte und Dienstleistungen ist zuläss ...

03.12.2012

Zwei kaufen, eine zahlen oder 10 % auf alles


Rabattwerbung fördert den Verkauf und bindet Kunden Dem Ideenreichtum der Händler sind kaum Grenzen gesetzt. Außer bei Produkten, die der gesetzlichen Preisbindung unterliegen, ist im Wettbewerb um den Kunden vieles möglich. Die Werbung mit Rabatten für Produkte und Dienstleistungen ist zulässig. Unzulässig wird sie, wenn Versprechen nicht gehalten werden oder kleine Sternchen den angepriesenen Rabatt als irreführend deklarieren. Rabattiert werden kann so gut wie alles: der Preis, die Menge, die Treue, die Zeit – wie beispielsweise der Frühbucherrabatt im Wort treffend beschreibt. Egal, ob ein Preisnachlass zur Produkteinführung oder zum Saisonauftakt angeboten wird, alle Nachlässe haben ein Ziel. Sie sind willkommene Mittel, um den Konsum zu fördern, zu steuern und Kunden zu binden. Um Stammkunden zu halten kombinieren Unternehmer oft Wert- und Zeitrabatte stufenweise auf getätigte Umsätze. Diese Treueprämien werden vielfach in Form von Gutscheinen ausbezahlt.

Eine von vielen cleveren Ideen!




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