Im aktuellen Urteil des EUGH zum EU-Führerschein (Az. C-419/10) erleidet das Bayerischer Verfassungsgericht und die Bundesregierung eine herbe Schlappe mit Tsunamicharakter. Im aktuellen Urteil des EUGH zum EU-Führerschein (Az. C-419/10) erleidet das Bayerischer Verfassungsgericht und die Bundesre ...

27.04.2012

Das Bayerische Verfassungsgericht erleidet vor dem EUGH eine Schlappe mit Tsunamicharakter


Im aktuellen Urteil des EUGH zum EU-Führerschein (Az. C-419/10) erleidet das Bayerischer Verfassungsgericht und die Bundesregierung eine herbe Schlappe mit Tsunamicharakter. Im aktuellen Urteil des EUGH zum EU-Führerschein (Az. C-419/10) erleidet das Bayerischer Verfassungsgericht und die Bundesregierung eine herbe Schlappe mit Tsunamicharakter.
Das Gericht bestätige in diesem Urteil die uneingeschränkte gegenseitige Anerkennung wie auch die Freizügigkeit in Europa. Mehr noch sie führte das Verhalten mancher deutscher Behörden ad absurdum. Weiter wurde hier auch noch die Einzelfallprüfung genau definiert.
Für die Rechtmäßigkeit des Eu-Führerscheines ist allein der ausstellende Staat verantwortlich. Die deutschen Behörden dürfen nur bei belegten und nachgewiesenen Zweifeln hier eine Einzelfallprüfung vollziehen. Auch wurden sie aufgefordert, die Hetzjagd auf EU-Führerscheininhaber einzustellen.
Der Tsunamicharakter ergibt sich daraus, dass nun jeder, der eine Nutzungsuntersagung zu seinem EU-Führerschein in Händen hält und ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Führerschein ausgesetzt ist, anhand dieses Urteils auf sein Recht pochen kann. Mit allen Konsequenzen.
Natürlich bestätigte das Gericht zum wiederholten Male, dass die Grundsätze der Eu-Führerscheinrichtlinie bindend sind. Die altbekannte 185 Tage Regel behält genau so ihre Gültigkeit, wie die Tatsache, dass erst die Sperrzeit abgelaufen sein muss. Aber selbst die MPU Auflage wird hier außer Acht gelassen. Streng genommen benötigt der Führerscheininhaber noch nicht einmal einen Nachweis über eine abgelegte MPU. Jedoch ist es so, dass auch andere EU-Staaten die MPU einführen und es somit möglich machen diese zur Sicherheit ebenfalls mit abzulegen. So wird den deutschen Behörden auch das letzte Lüftchen aus den Segeln genommen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass mit diesem Urteil dem so beliebten EU-Führerschein Tür und Tor geöffnet wurde und die Unterstellung des Führerscheintourismus etc. als rechtswidrig anzusehen ist.


Natürlich ist es gar nicht so leicht, einen anerkannten Wohnsitz oder aber die korrekte Abwicklung der restlichen Formalien allein zu leisten. Daher haben sich Agenturen, wie allen voran Tarabas 68 (http://www.eu-dienstleister.de/) des Insiders Rolf Herbrechtsmeier zum Ziel gesetzt, Betroffenen den Weg zum legalen, gültigen und rechtssicheren EU-Führerschein zu ebnen. Mit ihren guten Kontakten und langjährigen Erfahrungen in der Tschechischen Republik ist es möglich schnell und günstig den Führerschein so zu erwerben, dass er den Buchstaben des Gesetzes entspricht. Für den, dem das immer noch zu unsicher ist, wird auch die Umschreibung in ein deutsches Papier angeboten.
Aber wo Licht ist, ist auch Schatten, hier soll noch mal eindringlich vor schwarzen Schafen und Betrügern gewarnt werden, die mit unlauteren Mitteln Führerschein verkaufen oder Ähnliches. Wer einen EU-Führerschein erwerben möchte, muss mindestens zwei Mal anreisen, die 185 Tage Regel einhalten und gegen Ihn darf keine Sperrzeit mehr aktiv sein. Alle Agenturen,die etwas anderes versprechen, zielen auf einfachen Betrug ab!




Firma: Frank Varoquier


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