Noch bis vor einigen Jahren war es kaum vorstellbar für die Schwangeren, dass sie auch mit der Mode gehen können, wenn ihnen ihre normalen Kleider nicht mehr passen. Umstandsmode hatte früher den Ruf eher sackig auszusehen. Kurven, das heißt die Figur war früher überhaupt nicht mehr zuerkennen ...

28.07.2011

Umstandsmode Trends 2011


Noch bis vor einigen Jahren war es kaum vorstellbar für die Schwangeren, dass sie auch mit der Mode gehen können, wenn ihnen ihre normalen Kleider nicht mehr passen. Umstandsmode hatte früher den Ruf eher sackig auszusehen. Kurven, das heißt die Figur war früher überhaupt nicht mehr zuerkennen. Dabei gelingt es einigen Frauen trotz Schwangerschaft doch hin und wieder, dass sie bis zum 6. Schwangerschaftsmonat durchaus feminine Linien haben, die sich am Körper trotz Babybauch noch abzeichnen. In den letzen drei Schwangerschaftsmonaten wird es jedoch schwer noch besonders fraulich zu wirken.

Da vielen Frauen die schöne Zeit der Schwangerschaft eh zu schnell rumgeht, wird es sie allerdings nicht überraschen, dass schon jetzt die Herbsttrends für diese Mode herausgekommen ist. Auch die Herbstmode bei den Umstandskleidern und Umstandshosen ist natürlich geprägt von den entsprechenden Elementen, die auch in der normalen Mode zu finden sind. Auch im Herbst muss die Frau, die in anderen Umstände ist, auf die Jeans natürlich nicht verzichten. Doch auch Business-Kleidung für die Schwangere gibt es. Vor der Entbindung dürfen Schwangere bekanntlich in den letzten acht Wochen nicht arbeiten. Wenn Arbeitgeber die Schwangere trotz des absoluten Beschäftigungsverbots in dieser Zeit weiter arbeiten lassen, dann riskieren sie eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.630 Euro. Nach der Entbindung gilt das absolute Beschäftigungsverbot für weitere acht Wochen. Es verlängert sich bei Kaiserschnitt, aber auch bei Früh- und Mehrlingsgeburten auf 12 Wochen nach der Entbindung. Es kann jedoch auch sein, das sich das Beschäftigungsverbot auf 16 Wochen erhöht nach der Entbindung. Die jungen Mütter genießen in Österreich bekanntlich einen besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz von Schwangeren. Sie haben dabei Anspruch auf Karenz (den Elternurlaub) bis zum 2. Geburtstag des Kindes. Elternteilzeit kann bis zum 7. Geburtstag des Kindes beantragt werde. Hierbei herrscht ein abgestuftes Kündigungs- und Entlassungsschutz. Diese Zeit sollte die Eltern mit ihren Kindern auch wirklich auskosten.






Firma: sthomacher


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