Aus Sicht der Steuern handelt es sich bei Kryptowährungen wie den Bitcoin nicht um eine eigentliche Währung. Verkauf und Kauf unterliegen daher nicht der geltenden Abgeltungssteuer. Dennoch schaut das Finanzamt bei den Kryptowährungen der Anleger sehr gut hin.

Das Sparmodell für Steuern bei de ...

07.04.2021

Steuern sparen beim Kryptohandel


Aus Sicht der Steuern handelt es sich bei Kryptowährungen wie den Bitcoin nicht um eine eigentliche Währung. Verkauf und Kauf unterliegen daher nicht der geltenden Abgeltungssteuer. Dennoch schaut das Finanzamt bei den Kryptowährungen der Anleger sehr gut hin.

Das Sparmodell für Steuern bei den Kryptowährungen

Das Kalenderjahr 2021 ist in Bezug auf den Kryptohandel ist eine Besonderheit. Hierbei geht es vor allem um die Corona-Pandemie. Dieser Aspekt hat die Wirtschaft auf der ganzen Welt in einen Konjunkturrückgang versetzt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die Anleger Deutschland noch recht schonend davongekommen. Dennoch müssen nun vor allem die Unternehmen Kosten und Steuern sparen.

Wegen der abflauenden Nachfrage benötigen die meisten Unternehmen weniger Mitarbeiter und es beginnen Entlassungen. Wirtschaftlich betrachtet, ist dies ein wichtiger und logischer Schritt, denn die Konzerne müssen nach einigen Jahren wieder einen vermehrten Fokus auf die Effektivität und die Effizienz werfen. Ertraglose Mitarbeiter werden entlassen und damit werden die Strukturen ein einem Unternehmen verbessert.

Wie werden Kryptowährungen versteuert?

Die Corona-Krise hat Anlageprodukte die Kryptowährungen sehr beliebt gemacht. Die meisten Anleger streben generell nach hohen Gewinnen. Daher geraten Kryptowährungen wie der Bitcoin mehr und mehr in den Mittelpunkt.

Kryptowährungen sind in Deutschland kein gesetzmäßiges Zahlungsmittel. Daher können diese aus steuerlicher Sicht nicht mit jenen Erträgen aus Geldanlagen, Aktien oder anderen Geschäften am Finanzmarkt verglichen werden.

Nach Ansicht des Finanzamts sind die Gewinne, die sich aus dem Handel Kryptowährungen ergeben, vergleichbar mit Gewinnen bei Wertgegenständen oder bei Kunstwerken.

Das hat vor allem den Effekt, dass die Erträge aus dem Verkauf der digitalen Währungen steuerfrei sind.
Hat ein Anleger die Kryptowährungen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erwerb verkauft, sind die Erträge bis zu einer Grenze von 600 Euro steuerfrei. Ab diesem Betrag muss der Gewinn voll versteuert werden. Ist der Ertrag nur um einen Euro höher, ist der Anleger zur Besteuerung des Ertrages verpflichtet.


Sollte der Anleger die Kryptowährungen häufiger kaufen und wieder verkaufen, wird es schwierig, die genaue Haltedauer zu bestimmen. Generell ist es nahezu unmöglich, jeder Währung das Kauf- oder das Verkaufsdatum zuzuordnen.




Firma: Pressfeed

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: A.Meyer
Stadt: City
Telefon: 12345


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von InternetIntelligenz 2.0


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/1895034.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de