-  Bundeskabinett entscheidet heute ohne angemessene Beteiligung der Zivilgesellschaft vorzeitig über Lieferkettengesetz 
-  DUH fordert Bundestag auf, Lieferkettengesetz mit Umweltsorgfaltspflichten für die gesamte Lieferkette nachzubessern  

Berlin (ots) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) krit ...

03.03.2021

Deutsche Umwelthilfe: Lieferkettengesetz ist herbe Enttäuschung für Umwelt- und Klimaschutz




- Bundeskabinett entscheidet heute ohne angemessene Beteiligung der Zivilgesellschaft vorzeitig über Lieferkettengesetz
- DUH fordert Bundestag auf, Lieferkettengesetz mit Umweltsorgfaltspflichten für die gesamte Lieferkette nachzubessern

Berlin (ots) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert das heute im Bundeskabinett vorliegende Lieferkettengesetz als herbe Enttäuschung. Der Schutz von Umwelt und Klima bleibt größtenteils unberücksichtigt. Die Beschränkung auf den direkten Zulieferer entlässt Unternehmen in der Rohstoffgewinnung aus der Verantwortung. Die DUH kritisiert darüber hinaus den chaotischen und intransparenten Prozess, in dem das Lieferkettengesetz zustande kam. Nur 6,5 Stunden erhielten einige wenige, nach undurchsichtigen Kriterien ausgewählte Verbände, um den Gesetzesentwurf zu kommentieren.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Zerstörung von Klima, Wäldern und Artenvielfalt in den Lieferketten deutscher Unternehmen bleiben mit diesem Lieferkettengesetz in den allermeisten Fällen folgenlos. Der Entwurf bleibt im Hinblick auf die Umweltsorgfaltspflichten und den Geltungsbereich weit hinter den Erwartungen und Möglichkeiten zurück. Noch dazu ist der bisherige Gesetzesprozess undemokratisch und intransparent. Durch die extrem kurze Rückmeldefrist zur Stellungnahme sollte wohl die verdiente Kritik so gering wie möglich gehalten werden. Der Bundestag muss nun dringend Nachbesserungen einfordern. Die Lieferketten müssen frei von Umweltverschmutzung und Zerstörung natürlicher Ökosysteme sein. Dafür brauchen wir unabhängige Umweltsorgfaltspflichten, die Biodiversität und Klimaschutz mit einbeziehen. Das Gesetz muss für die gesamte Wertschöpfungskette und alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden gelten."

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Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
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