Corona-Soforthilfe für Hotellerie, Gastronomie und Veranstaltungsbranche: KfW-Finanzhilfe online beantragen, schnell und unbürokratisch! Viele Branchen sind durch die neue Corona-Welle hart getroffen. Für die Gastronomie, Hotellerie und Eventbranche ist das behördlich angeordnete Verbot jegliche ...

25.12.2020

COVID-Krise: KfW-Finanzhilfe für Hotellerie, Gastronomie und Veranstaltungsbranche


Corona-Soforthilfe für Hotellerie, Gastronomie und Veranstaltungsbranche: KfW-Finanzhilfe online beantragen, schnell und unbürokratisch!
Viele Branchen sind durch die neue Corona-Welle hart getroffen. Für die Gastronomie, Hotellerie und Eventbranche ist das behördlich angeordnete Verbot jeglicher Aktivität allerdings existenzbedrohend.

Leere Hotelzimmer und Restaurants sowie gesperrte Bars und Kneipen – die Umsatzeinbußen zerren an den Nerven der Unternehmer. Viele Hoteliers und Gastronomen stehen vor existenziellen Nöten, denn schließlich müssen Miete, Strom/Wasser, Versicherungen etc. weitergezahlt werden.

Selbst nach Aufhebung des Lockdown kommen auf die Hotellerie, Gastronomie und Veranstaltungsbranche starke Einschränkungen zu. Das schmälert genauso den Umsatz wie die noch gar nicht abzuschätzende Frage, wie viele Kunden künftig auf längere Zeit fernbleiben werden.

Die Deutsche Bundesregierung und die Landesregierungen unterstützen Gastronomie-, Hotel-Betriebe sowie Unternehmen und Selbständige der Veranstaltungsbranche mit Sofortmaßnahmen, damit diese möglichst unbeschadet durch die Corona-Krise kommen. So können Hilfskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Förderinstitute der Bundesländer beantragt werden. Dazu wurden die bestehenden KfW-Programme wegen der Corona-Pandemie erweitert.

Der neue KfW-Schnellkredit soll zur weiteren Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Selbständige und Gewerbebetriebe beitragen. Das Besondere daran ist die 100%-Haftungsfreistellung durch die Garantie des Bundes, welche die Chancen auf eine Kreditzusage deutlich erhöht.

Erweiterte KfW-Förderung im Überblick:
- Viele der bestehenden KfW-Programme und jene der Förderinstitute der Bundesländer werden wegen der Corona-Krise stark erweitert.
- Besondere Förderprogramm in den einzelnen Bundesländern


- Erhöhte Risikoübernahme bei bestehenden KfW-Programmen und erleichterten Zugang.
- Aus den erweiterten Programmen können jetzt Unternehmen ohne jede Umsatzbeschränkung finanziert werden; dies hilft auch Unternehmen, die bislang keinen Zugang zu bestehenden Programmen haben.
- Ziel: Firmen, Selbständige und Freiberufler schnellstmöglich mit Liquidität zu versorgen.

Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können mittelständische Unternehmen, Selbständige und Gewerbetreibende den neuen KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit wird zu 100% abgesichert durch eine Garantie des Bundes.

Hier der KfW-Schnellkredit im Ãœberblick:

- Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten für Unternehmen, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
- neu auch für Betriebe und Selbständige mit weniger als 10 Mitarbeitern!
- 100% Risikoübernahme durch die KfW
- keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
- Max. Kreditbetrag: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019
- Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
- Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
- Zinssatz von aktuell 3,00 % p.a.
- 10 Jahre Laufzeit

Vollständiger Beitrag unter:
https://www.kmukredite.de/covid-finanzhilfe-hotellerie-gastronomie-veranstaltungsbranche/




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