Die bisherige Überbrückungshilfe für COVID-geschädigte KMU und Selbständige wird bis Juni 2021 verlängert und um die Neustarthilfe für Solo-Selbstständige erweitert. Darüber hinaus wird der Schnellkredit der KfW erweitert und auch kleinen Unternehmen zugänglich gemacht. Die Deutsche Bundes ...

03.12.2020

Corona-Pandemie: Wirtschaftshilfe für KMU und Selbständige der Deutschen Bundesregierung


Die bisherige Überbrückungshilfe für COVID-geschädigte KMU und Selbständige wird bis Juni 2021 verlängert und um die Neustarthilfe für Solo-Selbstständige erweitert. Darüber hinaus wird der Schnellkredit der KfW erweitert und auch kleinen Unternehmen zugänglich gemacht. Die Deutsche Bundesregierung unterstützt Solo-Selbstständige, Unternehmen und Einrichtungen, die von der temporären Schließung betroffen sind. Dazu zählen die außerordentlichen Wirtschaftshilfen für den Dezember 2020. Die neue Überbrückungshilfe III wurde bis Juni 2021 verlängert und erweitert.

Die von der temporären Schließung betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und sonstige Einrichtungen können finanzielle Hilfe erhalten. Um sie zu unterstützen, spannt der Bund einen Schutzschirm mit außerordentlichen Wirtschaftshilfen für November und Dezember 2020. Die bisherige Überbrückungshilfe wird zudem bis Juni 2021 verlängert und um die Neustarthilfe für Solo-Selbstständige erweitert. Darüber hinaus wird der Schnellkredit der KfW erweitert und auch kleinen Unternehmen zugänglich gemacht.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und auch andere Förderbanken wie auch Bürgschaftsbanken reagieren gezielt mit Finanzhilfen auf die Corona-Krise und Liquiditätsengpässe in der deutschen Wirtschaft und speziell bei geschädigten kleinen und mittelständischen Betrieben.

Die für Corona-geschädigte KMU, Selbstständige und Freiberufler erweiterten Aufstockungen von bestehenden Förderprogrammen sehen auch höhere Haftungsfreistellungen vor, sodass möglichst viele Unternehmen von den sehr günstigen Hilfskrediten profitieren.

Wer hat Anspruch auf Überbrückungshilfe?

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Selbständige und Freiberufler, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können umfassende Zuschüsse als Überbrückungshilfe II erhalten. Die Überbrückungshilfe II läuft derzeit noch bis zum 31. Dezember 2020. Sie wird als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert und erweitert. Die Zugangsbedingungen werden zudem vereinfacht. Die Überbrückungshilfe III, soll ab dem 1. Januar 2021 gelten. Sie soll als Vorschuss ausgezahlt werden, auch wenn die konkreten Umsatzeinbußen während der Laufzeit Dezember 2020 bis Juni 2021 bei Antragstellung noch nicht feststehen.



Auch Soloselbstständige und Freiberufler können einen Antrag stellen, wenn sie die Programmvoraussetzungen erfüllen. Gleiches gilt für gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen. Die neue Überbrückungshilfe III umfasst auch die sogenannte „Neustarthilfe für Soloselbstständige“. Damit soll der besonderen Situation von Soloselbstständigen, insbesondere Künstler*innen und Kulturschaffenden, Rechnung getragen werden.

Wichtige Neuerung für KfW-Schnellkredite:

Bisher gab es KfW-Schnellkredite nur für Firmen mit mehr als 10 Mitarbeitern. Diese Restriktion wurde mit dem erneuten “Lockdown-Light” aufgebhoben!

Damit kommen sehr viele Selbständige, Kleingewerbler, Solo-Unternehmer und Kleinfirmen – alle mit weniger als 10 Beschäftigten – in den Genuss des KfW-Schnellkredites.

Hier der KfW-Schnellkredit im Überblick:

- Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten für Unternehmen, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
- neu auch für Betriebe und Selbständige mit weniger als 10 Mitarbeitern!
- 100% Risikoübernahme durch die KfW
- keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
- Max. Kreditbetrag: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019
- Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
- Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
- Zinssatz von aktuell 3,00 % p.a.
- 10 Jahre Laufzeit

Der Weg zum KfW-Schnellkredit:

Die Corona-Hilfskredite können nicht direkt bei der KfW beantragt werden. Hierzu ist immer der Weg über eine Geschäftsbank nötig, die den Antrag weiterreicht und die Auszahlung des Kredits an das Unternehmen übernimmt.

Ein alternativer Zugang zur nötigen Liquidität durch den KfW-Schnellkredit sind digitale Plattformen: Dabei fragt der Unternehmer online den gewünschten Kredit an, die Plattform bereitet die Antragsunterlagen elektronisch auf und leitet sie über eine angeschlossene Geschäftsbank direkt an die KfW.

Eine solche Kreditplattform mit direkter Anbindung an die KfW ist COMPEON – die auch den Zugang zum KfW-Schnellkredit bieten. Über 250 Banken und andere Finanzanbieter sind im Netzwerk von COMPEON und können so als Geschäftsbank für ein KfW-Förderprogramm fungieren, wenn die Voraussetzungen passen.

Wir empfehlen Antragstellern den KfW-Schnellkredit über das Finanzportal COMPEON anstelle der Hausbank zu beantragen. Sie sparen damit viel Zeit und Mühe.
Das FinTech Unternehmen COMPEON hat auch breite Erfahrung mit staatlichen Förderprogrammen – es gibt über 1.700 Fördermittel – und kann Ihnen eine massgeschneiderte Lösung anbieten. Die Hausbank ist in der Regel überfordert, wenn Unternehmen und Selbständige nach geeigneten KfW-Fördermittel fragen.

Weitere Informationen zur Antragstellung für den KfW-Schnellkredit inkl. Online-Zugang via Finanzportal COMPEON unter:
https://www.kredit-selbständige.de/corona-pandemie-finanzhilfe-deutsche-bundesregierung/




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