In einem deutlichen Urteil hat das Landgericht München dem ÖDP München-Stadtvorsitzenden Thomas Prudlo Recht gegeben. Sein Freiheitsentzug war rechtswidrig. Der ÖDP München-Chef wurde im April für einige Stunden in Arrest genommen, weil er auf dem Königsplatz auf einer Parkbank saß, sich son ...

25.11.2020

Lesen auf Parkbank ist nicht illegal - ÖDP-Politiker zu Unrecht in Arrest


In einem deutlichen Urteil hat das Landgericht München dem ÖDP München-Stadtvorsitzenden Thomas Prudlo Recht gegeben. Sein Freiheitsentzug war rechtswidrig. Der ÖDP München-Chef wurde im April für einige Stunden in Arrest genommen, weil er auf dem Königsplatz auf einer Parkbank saß, sich sonnte und ein Buch las. Weder sein Einspruch beim Kreisverwaltungsreferat noch beim Amtsgericht war erfolgreich. Nun hat das Landgericht München ein deutliches Urteil zugunsten von Prudlo ausgesprochen. Dabei verstieß er nach Meinung des Landgerichts in keinster Weise gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, weil er alleine sitzend weder jemanden gesundheitlich gefährdete und zudem der Gesetzgeber nie erläuterte, wie die genaue Form des Frischluftholens auszusehen hat. „Ich hatte davor beobachtet, dass eine alte Frau von der Polizei aufgefordert wurde, die Parkbank zu verlassen. Das fand ich unmöglich. Joggen sei erlaubt, aber auf der Parkbank sitzen und die ersten Sonnenstrahlen im Frühjahr einsammeln nicht. Soll jetzt eine achtzigjährige Frau joggen, um an die frische Luft und in die Sonne zu dürfen?“, so Thomas Prudlo.

„Wie kommt man überhaupt dazu, die Verordnung so auszulegen?“ fragt sich die ÖDP München. Obwohl nach diesem Vorfall das Innenministerium das Parkbanksitzen ausdrücklich erlaubte, blieb das Kreisverwaltungsreferat genau wie das Amtsgericht dabei, neben dem Arrest ein Bußgeld von 350 € zu verlangen.

Die ÖDP und der Großteil der Bevölkerung tragen viele Maßnahmen mit. Aber für unsinnige Einschränkungen und Grundrechtsverletzungen haben wir keinerlei Verständnis. Hier wird die ÖDP immer Anwalt der Grundrechte und der Menschen sein, die sich gegen obrigkeitsstaatliche Tendenzen wehren müssen. „Der Staat darf nicht in der allgemeinen legitimen Absicht, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, jedweden Grundrechtseingriff von beliebiger Schwere vornehmen.“ Das sagt auch der ehemalige Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier (NZZ, 20. Oktober 2020).



In diesem Zusammenhang zeigt der ÖDP München-Chef wenig Verständnis für eine ganze Reihe von Regelungen, die jüngst erlassen wurden: „Warum werden denn Reithallen oder Tennishallen gesperrt? Das macht doch überhaupt keinen Sinn,“ so Thomas Prudlo. "Mehr Frischluft und mehr Abstand gehen doch gar nicht. Es ist doch völlig absurd, überfüllte U-Bahnen zuzulassen und dann solche Sportarten zu unterbinden. Das sagt einem doch allein schon der gesunde Menschenverstand."

Der ÖDP-Bundesvorsitzende Christian Rechholz begrüßt das Urteil: „Das Gericht hat hier das autoritäre Gebaren der Bayerischen Staatsregierung einmal mehr in die Schranken gewiesen. Ich freue mich, dass Thomas Prudlo komplett rehabilitiert wurde.“




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