Auf Vorschlag des französischen Richters schloss die SWIRU HOLDING AG eine Justizvereinbarung von öffentlichem Interesse (Public Interest Legal Agreement, CJIP) mit dem Staatsanwalt von Nizza, die am 11. Mai 2020 vom Präsidenten des Gerichtshofs genehmigt wurde.

Da ihr Kunde im Zusammenhang mit ...

21.05.2020

Das Büro von Nikita Sychev, Rechtsberater von Suleiman Kerimov, gibt eine Erklärung ab, nachdem das französische Gericht alle Anschuldigungen fallen gelassen hat


Auf Vorschlag des französischen Richters schloss die SWIRU HOLDING AG eine Justizvereinbarung von öffentlichem Interesse (Public Interest Legal Agreement, CJIP) mit dem Staatsanwalt von Nizza, die am 11. Mai 2020 vom Präsidenten des Gerichtshofs genehmigt wurde.

Da ihr Kunde im Zusammenhang mit diesem Fall erwähnt wurde, weisen die Anwälte von Suleiman Kerimov darauf hin, dass gegen ihn in diesem Fall keine Ermittlungen durchgeführt werden und dass er niemals von einem Gericht in Frankreich oder im Ausland verurteilt worden ist.

Die französischen Gerichte haben somit die Anschuldigungen des ehemaligen Staatsanwalts von Nizza gegen Suleiman Kerimov, Geldwäsche betrieben zu haben, offiziell zurückgewiesen. Diese Anschuldigungen, deren unbegründeter Charakter nun bestätigt wurde, verursachten Suleiman Kerimov einen schweren Schaden, da sie die einzige Grundlage für die Sanktionen darstellten, die ihm vom Amt für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte (OFAC) auferlegt wurden.

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