Ob für den Arbeitsweg, zum Einkaufen oder das individuelle Sportprogramm: Das Fahrrad erwacht aus dem Winterschlaf. In diesem Jahr mehr denn je, da sich das Mobilitätsverhalten der Deutschen in den vergangenen Wochen aufgrund der Corona-Krise stark verändert hat.

Wer mit dem Rad unterwegs ist,  ...

03.04.2020

Auf das Fahrrad, fertig, los! / Frühlingswetter lockt viele aufs Fahrrad: Diese Regeln gelten für Radfahrer


Ob für den Arbeitsweg, zum Einkaufen oder das individuelle Sportprogramm: Das Fahrrad erwacht aus dem Winterschlaf. In diesem Jahr mehr denn je, da sich das Mobilitätsverhalten der Deutschen in den vergangenen Wochen aufgrund der Corona-Krise stark verändert hat.

Wer mit dem Rad unterwegs ist, sollte folgende Regeln kennen:

- Das Fahrrad muss verkehrstauglich sein: Ein Muss sind zwei voneinander unabhängig funktionierende Bremsen, Vorder- und Rücklicht, Reflektoren an Pedalen und Speichen oder den Reifen sowie eine funktionierende Klingel.

- Wer auf dem Radweg fährt, darf diesen nur in der entgegengesetzten Richtung befahren, wenn der Radweg explizit für beide Richtungen freigegeben ist.

- An Zebrastreifen müssen Autofahrer Radfahrern nur Vorfahrt gewähren, wenn sie absteigen und das Fahrrad schieben.

- Einbahnstraßen dürfen nur entgegen der Fahrtrichtung befahren werden, wenn das ein Zusatzschild anzeigt.

- Der ADAC empfiehlt Radfahrern zur eigenen Sicherheit einen Helm zu tragen, selbst wenn keine Helmpflicht besteht.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es in diesem Jahr wichtige Änderungen für mehr Sicherheit im Radverkehr. So müssen Autos beim Überholen innerorts mindestens einen Abstand von 1,5 Metern, außerorts von 2 Metern halten. Außerdem dürfen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, die innerorts rechts abbiegen, nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren.

Weitere Informationen gibt es von den ADAC-Juristen in der Video-Reihe "Recht logisch - die häufigsten Irrtümer beim Fahrradfahren": https://www.youtube.com/watch?v=tAnEjvq-knw

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