Wie beliebig Umweltschutz mittlerweile eigentlich geworden ist, zeigt sich jetzt im Fall des gerichtlich angeordneten Rodungsstopps auf dem Gelände der geplanten Fabrik von Tesla im Grünheider Waldgebiet nördlich von Berlin. Die gleichen Leute die sich an anderer Stelle auf die Seite der sogenann ...

19.02.2020

Tesla in Brandenburg: Grüne Doppelmoral.


Wie beliebig Umweltschutz mittlerweile eigentlich geworden ist, zeigt sich jetzt im Fall des gerichtlich angeordneten Rodungsstopps auf dem Gelände der geplanten Fabrik von Tesla im Grünheider Waldgebiet nördlich von Berlin. Die gleichen Leute die sich an anderer Stelle auf die Seite der sogenannten „Umweltschützer“ gestellt haben, sind nun auf die andere Seite gewechselt und motzen nun gegen das Gerichtsurteil.

Die Rodung von Bäumen, ist für die sogenannten Umweltaktivisten stets der Alarmruf zu massivem Protest. Dabei konnten sie sich bisher der Sympathie der Medien sicher sein. Jetzt ist das aber anders. Das fast religiös gefeierte Projekt Elektromobilität ist in Gefahr. Das darf offensichtlich an einer Ansammlung dürrer Kiefern nicht scheitern. „Hier zeigt sich wieder einmal die Doppelmoral der Grünen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Jetzt wo ein Urteil da ist, was nicht in das politische Konzept passt, denkt man sogar über eine Beschneidung des Verbandsklagerechts nach. Dabei unterstützen SPD und Grünen tatkräftig das Treiben des Deutsche Umwelthilfe e.V. Das zeigt wie weit sich diese beiden Parteien von ihren Wählern bereits entfernt haben.

Deshalb laufen den sogenannten Volksparteien die Wähler davon: Klagebefugnis- und Abmahnmissbrauch. Viele Deutsche fragen sich mittlerweile ob die Ausübung der politischen Macht über die Gewaltenteilung, die ja im Grundgesetz geregelt ist, hinausgehend über die Legislative, Executive und Judikative, ausgeweitet wurde auf Vereine wie den Deutsche Umwelthilfe e.V.

Der Große Irrtum über die Gemeinnützigkeit:

Wo Gemeinnützigkeit drauf steht ist oft kein Gemeinwohl drin! Die Gemeinnützigkeit ist in erster Linie eine Steuerbegünstigung. Die Gemeinnützigkeit definiert sich in Deutschland aus der Abgabenordnung (AO). Es verfolgt nach § 52 Abs. 1 Abgabenordnung „eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.



Allerdings versteht so manch „gemeinnütziger Verein“ die Selbstlosigkeit als Förderung zum eigenen Wohl.

Ist man einmal als gemeinnützig anerkannt, erfreut man sich an großzügigen Steuervorteilen und der sprudelnden Quelle öffentlicher Mittel und Zuschüssen – sprich Steuergeld. Einige „gemeinnützige“ NGOs haben mittlerweile eine politische Rolle eingenommen die oft mehr negative als positive Effekte auf unsere Gesellschaft ausüben. Fazit: Wo Gemeinnützigkeit drauf steht ist oft kein Gemeinwohl drin.

• Die Bundesregierung unterstützt den DHU Deutsche Umwelthilfe e.V. mit mehreren Millionen Euro Steuergeldern, obwohl dieser Verein damit Klagen gegen Kommunen und Länder finanziert und sich als Nebenregierung aufspielt.

Der Klagebefugnis- und Abmahnmissbrauch zeigt, wie sich angebliche Rechtsdurchsetzung zu einem fragwürdigen Geschäftsmodell entwickelt hat.

Hier geht es weder um „Naturschutz“, „gesunde Luft“, „saubere Motoren“ oder zu schützende Bürger, sondern um (finanzielle) Eigeninteressen. Wenn die Parteien dieser gründlich aus dem Ruder gelaufenen Paralleljustiz nichts entgegen zu setzen haben und sie weiterhin mit Millionen Euro Steuergelder finanzieren, werden immer mehr Wähler die Flucht vor ihnen ergreifen.

Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen.

Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Umwelt- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt.

„Es ist unglaublich, wie ein kleiner Abmahnverein wie der DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. nicht nur die ganze Bundesregierung, sondern auch die Industrie vor sich her treibt und immer wieder vor Gericht triumphieren kann. Es ist an der Zeit, die von Rot-Grün einst verfügte Klageberechtigung für Umweltschutzvereine zu überdenken und neu zu gestalten, fordert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Lesen Sie zum Thema auch den Beitrag von Holger Douglas:

Tesla darf für seine Fabrik vorerst nicht weiter roden

Ein "öko-anarchistischer" Verein hat einen vorläufigen Rodungsstop auf dem Gelände der geplanten Tesla-Fabrik in Brandenburg erreicht. Tesla-Gründer Musk hat die Börsenaufsicht schon wegen des deutschen Umweltrechts vorgewarnt.

Die Justiz war schneller als die Holzerntemaschinen. Am vergangenen Wochenende gab sie einem Eilantrag von Ökoaktivisten statt, mit dem die weitere Rodung von insgesamt 91 Hektar Wald in Grünheide bei Berlin gestoppt wurde. Es dauerte ein wenig, bis sich der Entscheid herumgesprochen hatte. Noch zwei Stunden nach dem Erlass arbeiteten die Harvester; erst nachdem die Polizei auf dem Gelände auftauchte, wurden die Rodungsarbeiten gestoppt.

Auf dieser Fläche soll bekanntlich das neue Automobilwerk von Tesla entstehen. Rund 500.000 Elektroautos will der amerikanische Hersteller in der ersten deutschen »Gigafactory« pro Jahr fertigen. Im Eiltempo will Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) das Renommierprojekt durchziehen. Er hat auch angekündigt, dass eine neue »Task Force« in seiner Staatskanzlei für das Tesla-Milliardenprojekt eingerichtet werden soll.

Doch so schnell kommen die Behörden offenbar mit den Genehmigungen nicht nach.

Einen entsprechenden Antrag auf Baustopp hatte neben dem Verein Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB) die Grüne Liga Brandenburg e.V., ein »Netzwerk ökologischer Bewegungen«, gestellt. Dessen Ursprünge stammen noch aus alten DDR-Zeiten. Es tut sich heute dadurch hervor, Hand in Hand mit dem dubiosen Abmahnverein Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen den Braunkohletagebau Jänschwalde zu klagen. Die Truppe hat sich »Aktionen und öko-anarchistischer Theorie und Praxis« verschrieben und lehnt Firmensponsoring und staatliche Gelder nicht ab.

Der Rechtsanwalt der Grünen Liga, Dirk Teßmer: »Die Anlage von Tesla ist noch nicht genehmigt und für eine vorzeitige Freigabe von Baumaßnahmen gibt es gesetzliche Voraussetzungen, die hier eindeutig nicht erfüllt sind.« So dürfen die Arbeiten erst erfolgen, wenn eine belastbare Prognose zur Genehmigungsfähigkeit vorliegt. Hierfür müssen aber die Stellungnahme von Fachbehörden, Umweltverbänden und Öffentlichkeit bekannt sein.

Heinz-Herwig Mascher (61), der Vorsitzende der Grüne Liga Brandenburg e. V.: »Dass Ministerpräsident Woidke dem Investor einen solchen Zeitplan verspricht, haben wir als öffentliche Aufforderung zum Rechtsbruch empfunden.« Tesla dürfe keine unumkehrbaren Tatsachen schaffen, bevor die Fabrik genehmigt ist.

Bis zum 5. März können Umweltverbände und Bürger noch Einwände erheben. Erst danach dürfe ein vorzeitiger Baubeginn genehmigt werden.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zeigt sich nach dem Rodungsstopp alarmiert und warnt vor der Verzögerung des Projektes. Die Teslafabrik sei von großer Bedeutung für den Klimaschutz und eine der wichtigsten Industrieansiedlungen in Ostdeutschland. Für die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU erhebt sich die Frage, ob nicht das ausgeuferte Verbandsklagerecht wieder eingeschränkt werden müsse. BDI-Präsident Dieter Kempf erklärte gegenüber dem Tagesspiegel: »Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen haben sich nicht erst seit dem Antrag eines US-Unternehmens zu einem massiven Investitionshemmnis entwickelt.«

»Wir mussten schnell handeln, sonst wäre der Wald vorm Urteil weg gewesen«, so eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg. Jetzt stehen erst einmal die 29 Harvester, die in Rekordzeit 92 Hektar Wald fällen sollen. 47 Hektar haben sie bereits geschafft. Es handelt sich dabei um Fichtenplantagen, die ab 2001 angelegt wurden und jetzt erntereif seien. Ursprünglich wollte früher auf dieser Fläche BMW einmal ein Werk bauen, sagte aber dann kurzerhand ab.

Die Zeit drängt: Anfang März beginnt offiziell die Brutperiode für Vögel. Ab dann dürfen keine Bäume mehr gefällt werden – wenn sie nicht gerade Windrädern weichen müssen.
Für die Tesla-Autofabrik würde das erst einmal einen Baustopp bis Herbst bedeuten. Erst ab dann könnten die restlichen Bäume weiter gefällt und mit dem Bau der neuen Autofabrik begonnen werden. ObTesla-Chef Elon Musk dann überhaupt noch Lust auf sein deutsches Autofabrikprojekt hat, ist offen. Tesla berichtet bereits an die US-Börsenaufsicht, dass der Bau mit einer Reihe von Unsicherheiten verbunden sei. In Deutschland habe man es mit komplexen Umwelt-, Produktions-, Gesundheits- und Sicherheitsgesetzen« zu tun.

Bis Ende dieser Woche will das Oberverwaltungsgericht endgültig entscheiden, ob weiter gerodet werden kann oder nicht. In der Vorinstanz wurden die Eilanträge übrigens abgewiesen, weil die Abwägung der naturschutzrechtlichen Belange durch das Landesumweltamt nicht zu beanstanden sei.

Woher der Wind weht, geht aus einer Stellungnahme des grünen Verkehrsclub Deutschland (VCD) hervor. Der bezweifelt, dass »große und schwere Fahrzeuge wie das zur Fertigung in Grünheide vorgesehene SUV Modell Y einen sinnvollen Beitrag zur Verkehrswende leisten« würde.

Würde Elon Musk sich entschließen, hier Lastenfahrräder zu bauen, wäre die Trinkwasserversorgung durch die Fabrik vermutlich nicht gefährdet, und es gäbe keine Klagen.
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• Warum will niemand ein Elektro-Auto?
• Wo kommt der Strom für E-Autos her?
• Darf man noch Pommes frites essen?
• Darf man noch Fleisch essen?
• Darf man Plastiktüten benutzen?
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