Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an 21.01.2020. In den kommenden Tagen können durch auftretende Minusgrade in Teilen Deutschland zahlrei-che Wasserrohrbrüche und Folgeschäden auftreten. Betroffene sollten auftretende Schäden umgehend ihrer Versicherung melden. Wichtig: Dabei beste ...

21.01.2020

Wasserrohrbruch durch klirrenden Frost - Schäden immer schnell der Versicherung melden


Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an 21.01.2020. In den kommenden Tagen können durch auftretende Minusgrade in Teilen Deutschland zahlrei-che Wasserrohrbrüche und Folgeschäden auftreten. Betroffene sollten auftretende Schäden umgehend ihrer Versicherung melden. Wichtig: Dabei besteht auch eine Schadensminderungspflicht. Dann sollten sofort Maßnahmen ergriffen werden, um Folgeschäden zu vermeiden. Darauf weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin und gibt weitere Tipps.

Ein Wasserrohrbruch und die Folgeschäden an der Bausubstanz des Hauses übernimmt die Gebäudeversi-cherung. Für beschädigtes Inventar kommt die Hausratversicherung auf. „Jedoch nur, wenn der entspre-chende Versicherungsschutz, wie das Risiko „Leitungswasser“ in der Gebäudeversicherung auch separat eingeschlossen wurde“, warnt GVI-Präsident Siegfried Karle. Aber Achtung! Nicht entleerte Außenrohre und -wasserhähne, können den Versicherungsschutz gefährden. Das gilt ebenso, wenn Räume nicht ausreichend beheizt werden und die Rohre wegen der Kälte bersten.

Weitere wichtige Hinweise zu Schäden bei einem Wasserrohrbruch und Folgeschäden, Unwetterschäden und Versicherung sowie hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ (Wintercheckliste Frostschäden), kostenlos zur Verfügung.




Firma: GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt: Heilbronn
Telefon: 07131-913320


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