DGHS-Präsident Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher betont die Wichtigkeit einer rechtzeitigen Vorsorge für das eigene Lebensende. Im Vordergrund stehen dabei Patientenverfügungen. Die DGHS begrüßt das im deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft ...

17.01.2020

DGHS begrüßt Bundestags-Entscheidung zur Organspende


DGHS-Präsident Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher betont die Wichtigkeit einer rechtzeitigen Vorsorge für das eigene Lebensende. Im Vordergrund stehen dabei Patientenverfügungen. Die DGHS begrüßt das im deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende (BT-Drucksache 19/01187).
Der Bundestag hat am 16.1.2020 mit großer Mehrheit eine moderate Reform der Organspenderegeln in Deutschland beschlossen. Demnach sollen die Bürger in Zukunft stärker dazu bewegt werden, eine Entscheidung zu treffen. Neu geschaffen wird auch ein Online-Register.

DGHS-Präsident Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher betont die Wichtigkeit einer rechtzeitigen Vorsorge für das eigene Lebensende. Im Vordergrund stehen dabei Patientenverfügungen und weitere Entscheidungen zur Vorsorge wie auch die Dokumentation, ob und unter welchen Bedingungen man gegebenenfalls als Organspender zur Verfügung stehen würde. Allerdings, so Birnbacher in einer ersten Reaktion weiter, müssen die organisatorischen Bedingungen der Organspende weiter verbessert und "die Information über die Organspende realistischer und die Angehörigen des potenziellen Organspenders zu einem möglichst frühen Zeitpunkt einbezogen werden."

Ein Automatismus, nach dem jeder Bundesbürger ab 16 Jahre zum Organspender wird, wenn er nicht ausdrücklich widersprochen hat, ist mit dem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht des Menschen nicht vereinbar. Viele Menschen werden durch die Informationen zur Organspende nicht erreicht und erklären sich weder für noch gegen eine Organspende. Der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der die Einführung einer doppelten Widerspruchslösung vorgesehen hatte, war bereits in zweiter Lesung mehrheitlich abgelehnt worden. Vorausgegangen war eine zweistündige Debatte.

Im Jahr 2019 haben nach einer Mitteilung der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) in Deutschland 932 Menschen ein Organ nach ihrem Tod gespendet, eine ähnlich niedrige Zahl wie im Vorjahr. Mit einer durchschnittlichen Spenderrate von 11,2 Spendern pro eine Million Einwohner nimmt Deutschland im internationalen Vergleich einen hinteren Platz ein.






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