Bei der gestrigen Zeugenvernehmung im 
Bundestagsuntersuchungsausschuss zum Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz 
am 19.12.2016 machten die Polizeibeamten M. und K. einander deutlich 
widersprechende Aussagen. Die beiden Beamten wurden als Zeugen vernommen. Da 
nicht geklärt wurde, wer die W ...

13.12.2019

rbb24-Recherche exklusiv: Strafanzeige wegen möglicher Falschaussage von Polizeibeamten im Amri-Untersuchungsausschuss des Bundestags


Bei der gestrigen Zeugenvernehmung im
Bundestagsuntersuchungsausschuss zum Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz
am 19.12.2016 machten die Polizeibeamten M. und K. einander deutlich
widersprechende Aussagen. Die beiden Beamten wurden als Zeugen vernommen. Da
nicht geklärt wurde, wer die Wahrheit gesagt hat, stellte heute Andreas Schulz,
Anwalt der Hinterbliebenen, bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige wegen
des Verdachts der uneidlichen Falschaussage.

In der Ausschusssitzung am 14.11.2019 hatte Kriminalhauptkommissar M., leitender
Beamter des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen, behauptet, dass der Beamte
K. des Bundeskriminalamtes ihm gegenüber im Februar 2016 geäußert hätte, es gäbe
eine Anweisung führender Vertreter des BMI bzw. BKA, eine Vertrauensperson im
Fall Amri "mundtot" zu machen. Dies sei im Rahmen eines 4-Augen-Gesprächs gesagt
worden.

In einer dienstlichen Erklärung hat der betreffende BKA-Beamte Philipp K. diesen
Vorwurf unverzüglich zurückgewiesen. In der gestrigen Vernehmung im
Bundestagsuntersuchungsausschuss blieben beide Zeugen bei ihrer Darstellung des
Inhalts des Gesprächs. Der Anwalt eines Opfers des Anschlags vom
Breitscheidplatz hat heute aufgrund der widersprüchlichen Aussagen Strafanzeige
wegen des Anfangsverdachtes einer möglichen Falschaussage bei der
Staatsanwaltschaft Berlin gestellt. Wörtlich heißt es zur Begründung: "Im
Kernbereich der gestrigen Aussagen - die unter Wahrheitspflicht von beiden ...
erfolgten - sind eklatante Widersprüche feststellbar, welche Grund zu der
Annahme geben, dass einer der Zeugen nicht wahrheitsgemäß ausgesagt hat."

Für Zeugen des Untersuchungsausschusses gilt, dass sie dazu verpflichtet sind,
die Wahrheit zu sagen. Sie werden vorab belehrt, dass uneidliche Falschaussagen
mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren oder mit einer


Geldstrafe geahndet werden können.

Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte gegenüber rbb24 Recherche,
dies sei ein absehbarer und im Sinne der Opfer und Hinterbliebenen ein
konsequenter Schritt. Sehr viel mehr aber als an der Strafverfolgung, sei er an
der genauen Klärung der Hintergründe und der Motivlage des Bundeskriminalamtes
beim Umgang mit dem Informanten im Fall Amri interessiert.

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