Am Montag den 02. Dezember 2019 hat das Amtsgericht Offenbach das Insolvenzverfahren für den PIM Goldhändler aus Heusenstamm eröffnet. Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  02.12.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.

Insolvenzverfah ...

03.12.2019

PIM-Gold: Gläubiger können ab sofort ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.


Am Montag den 02. Dezember 2019 hat das Amtsgericht Offenbach das Insolvenzverfahren für den PIM Goldhändler aus Heusenstamm eröffnet. Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am 02.12.2019 auf www.investmentcheck.de veröffentlicht wurde.

Insolvenzverfahren bei PIM Gold eröffnet. Der Verdacht eines Schneeballsystems steht im Raum.

Heute hat der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Renald Metoja von der Kanzlei Eisner Rechtsanwälte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei PIM Gold gemeldet. Den entsprechenden Beschluss hat das Amtsgericht Offenbach gefasst. Damit endet die Wartezeit der geschädigten Anleger, die ab sofort ihre Forderungen anmelden können. Praktischer Weise warten sie aber auf die in den nächsten Wochen zu verschickenden Briefe des Insolvenzverwalters, in dem entsprechende Formulare enthalten sein werden. Wie viel am Ende von dem einbezahlten Anlegerkapital übrig bleiben wird, ist noch völlig offen. Zu groß ist das Chaos, das der Insolvenzverwalter bei Aufnahme seiner Tätigkeit vorgefunden hat.

Schneeballsystem?

Ein sehr wichtiger Hinweis zum Geschäftsmodell von PIM Gold ist der offen ausgesprochene Verdacht eines Schneeballsystems: „Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft sollen jedoch die Zins-Zahlungen nach Art eines Schneeballsystems aus neu eingeworbenen Kundengeldern ausgezahlt worden sein.“ Anders als von PIM dargestellt, wurden die Zinsen also nicht durch den Kauf und das Recycling von Altgold erwirtschaftet. Wenn sich das bestätigt, hätte das weitreichende Konsequenzen für noch vor der Insolvenz ausgestiegene Anleger und die Vermittler. Metoja untersucht sämtliche Möglichkeiten für eine Mehrung der Insolvenzmasse. Dazu „prüft er die Geltendmachung eventueller Ansprüche gegen Vermittler oder Dritte zugunsten der Insolvenzmasse.“

Soll-Bestände?

Zu der heutigen Presseinformation passt ein seit Tagen immer wieder im Hintergrund aufgeworfenes Thema, wonach die Goldbestände der Kunden systematisch falsch sein könnten. Angeblich gibt es eine Gruppe von über 50 Anlegern und Vermittlern, die davon überzeugt sind, dass Goldauslieferungen teilweise als –Enlieferung und Auszahlungen als Einzahlungen verbucht wurden. Damit hätten Anleger zum Teil viel zu viel Gold ausgehändigt bekommen oder die heute in den Büchern stehenden Forderungen wären systematisch zu hoch. Auch Vermittler sollen so zu hohe Provisionen erhalten haben, was ebenfalls zur Erklärung der Fehlbestände beitragen würde. Aufgrund des fehlenden Warenwirtschaftssystems wird sogar kolportiert, dass sich angeblich Mitarbeiter an den Beständen bedient haben. Die Nichtnennung eines möglichen Forderungsbetrages durch den Insolvenzverwalter spricht für diese gewagte Theorie. Investmentcheck ist der Fall einer Anlegerin bekannt, bei der ein solcher Systemfehler plausibel erscheint. Vermutlich wird Metoja deshalb bei der Forderungsanmeldung entsprechende Kopien von Einzahlungen anfordern, um die Ordnungsmäßigkeit der Ansprüche prüfen zu können.



Loipfinger’s Meinung.

Wenn Metoja die Staatsanwaltschaft mit dem Verdacht auf ein Schneeballsystem zitiert, dann ist das ein sehr harter Vorwurf mit weitreichenden Konsequenzen. Die Möglichkeit einer Anfechtung von Zahlungen in den letzten vier Jahren vor Insolvenzantragsstellung wird damit deutlich wahrscheinlicher. Das immer offenbarer werdende Chaos in der Buchhaltung und dem Warenwirtschaftssystem von PIM Gold ist für ein Kapital sammelndes Unternehmen völlig untragbar. Warum hat die Finanzaufsicht BaFin hier nichts unternommen? Schon vor Jahren gab es dort „zahlreiche Kundenbeschwerden“, die zu nichts als einem folgenlosen Schriftwechsel führten.

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