Der Abgasskandal bei Audi weitet sich immer weiter aus - nun hat 
das Kraftfahrt-Bundesamt auch einen Rückruf für Euro 4 Diesel angeordnet. Von 
dem Audi Diesel Rückruf sind die Audi A4 und A6 Modelle betroffen. Die Fahrzeuge
verfügen über die Abgasnorm Euro 4 und wurden zwischen 2004 und 2009 ...

08.11.2019

Audi Diesel Rückruf - auch Euro 4 Fahrzeuge verfügen über unzulässige Abschalteinrichtung


Der Abgasskandal bei Audi weitet sich immer weiter aus - nun hat
das Kraftfahrt-Bundesamt auch einen Rückruf für Euro 4 Diesel angeordnet. Von
dem Audi Diesel Rückruf sind die Audi A4 und A6 Modelle betroffen. Die Fahrzeuge
verfügen über die Abgasnorm Euro 4 und wurden zwischen 2004 und 2009 produziert.
Audi selbst spricht davon, dass ersten Schätzungen zufolge rund 40.000 Fahrzeuge
in Deutschland von diesem Rückruf betroffen sind.

Bei der von Audi verwendeten Abschalteinrichtung handelt es sich um die so
genannte Akustikfunktion. Diese war ursprünglich entwickelt worden, um die
Geräuschemissionen zu reduzieren, bzw. den Motor zu schützen. Schließlich nutzte
man die Funktion jedoch auch, um zu erkennen, wann sich das Fahrzeug auf dem
Prüfstand befindet. So konnte während der Prüfung der Stickoxidausstoß erheblich
reduziert werden, während die Autos auf der Straße deutlich mehr als die für
Euro 4 Fahrzeuge erlaubten 250 Milligramm pro Kilometer ausstießen.

Das KBA hatte über Jahre bezüglich dieser Modelle ermittelt. Im Sommer 2018
bezeichnete das KBA die Akustikfunktion dann intern bereits als unzulässige
Abschalteinrichtung und teilte Audi mit, dass man beabsichtige, einen
Rückruf-Bescheid zu erlassen. Nun, über ein Jahr später, ist dieser Bescheid
offenbar endlich zugestellt worden. Ein weiteres Indiz dafür, dass das KBA kein
Interesse hat, hart gegen die Autohersteller vorzugehen, sondern diese lieber in
Schutz nimmt und unendlich viel Zeit verstreichen lässt, bis endlich gehandelt
wird.

HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als
5.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen
Abschalteinrichtungen unter anderem in Audi Dieselfahrzeugen konnten bereits
gewonnen werden. Die Kläger erhalten dabei den Kaufpreis erstattet und geben das


manipulierte Fahrzeug an den Hersteller zurück.



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