Auch eine Verlängerung der Übergangsbestimmungen 
im Gebiet Allgemeinmedizin ("Quereinstieg") haben die Delegierten auf
dem 78. BÄT beschlossen. Der Beschluss sieht vor, dass der sogenannte
"Quereinstieg" in die Allgemeinmedizin nochmals um drei Jahre 
verlängert wird - bis  ...

13.10.2019

78. BayerischerÄrztetag (BÄT) - Weiterbildung Allgemeinmedizin, Zusatzbezeichnungen, Facharztprüfung


Auch eine Verlängerung der Übergangsbestimmungen
im Gebiet Allgemeinmedizin ("Quereinstieg") haben die Delegierten auf
dem 78. BÄT beschlossen. Der Beschluss sieht vor, dass der sogenannte
"Quereinstieg" in die Allgemeinmedizin nochmals um drei Jahre
verlängert wird - bis 31. Mai 2023. Durch einen Beschluss des 71. BÄT
von 2012 wurde im Gebiet Allgemeinmedizin eine Ãœbergangsbestimmung
eingeführt, die es Fachärzten aus einem Gebiet der unmittelbaren
Patientenversorgung ermöglicht, bei Erfüllung der festgelegten
zeitlichen und inhaltlichen Voraussetzungen zur Prüfung zum Facharzt
für Allgemeinmedizin zugelassen zu werden. Diese Möglichkeit wird
jedes Jahr vermehrt genutzt, wie die Zahlen belegen. 2014: 1, 2015:
4, 2016: 28, 2017: 35, 2018: 48, 2019: 47 (Stand: September 2019).
Damit haben bis heute in Bayern 163 Ärztinnen und Ärzte den
Quereinstieg in die Allgemeinmedizin gewagt. "Aufgrund der großen
Inanspruchnahme, der hohen gesundheitspolitischen Relevanz der
hausärztlichen Versorgung und dem steigenden Bedarf an
Allgemeinmedizinern empfehle ich, diese Fristen erneut für einen
Zeitraum von drei Jahren zu verlängern", so der Text.

Die Delegiertenversammlung hat ebenso den Weg für die Einführung
von zwei neuen Zusatz-Weiterbildungen freigemacht. Die
Zusatz-Weiterbildung "Ernährungsmedizin" umfasst in Ergänzung zu
einer Fach-arztkompetenz die Erkennung, Behandlung und Prävention
ernährungsabhängiger Erkrankungen sowie von Erkrankungen, die durch
angeborene oder erworbene Stoffwechselstörungen hervorgerufen sind.
"Klinische Akut- und Notfallmedizin" heißt eine weitere neue
Zusatzbezeichnung. Diese umfasst in Ergänzung zu einer
Facharztkompetenz die Erstdiagnostik und Initialtherapie von Notfall-
und Akutpatienten im Krankenhaus sowie die Indikationsstellung und


Koordination der weiterführenden fachspezifischen Behandlung in
interdisziplinärer Zusammenarbeit. Der vom BÄT eingesetzte "Temporäre
Ausschuss zur Umsetzung der (Muster-)Weiterbildungsordnung" sah
Handlungsbedarf hinsichtlich einer zeitnahen Einführung der beiden
Zusatz-Weiterbildungen. "Da diese Zusatz-Weiterbildung bereits in den
Kammerbereichen Berlin und Niedersachsen (Ernährungsmedizin) bzw.
Berlin und Rheinland-Pfalz (Klinische Akut- und Notfallmedizin)
eingeführt wurden und sich bewährt haben, ist auch die Einführung in
derzeit geltendes bayerisches Weiterbildungsrecht problemlos
möglich", so der Antragstext.

Darüber hinaus entschieden sich die Delegierten für eine
umfänglichere Facharztprüfung für Ärztinnen und Ärzte aus
Drittstaaten.



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