Nun verurteilte nach den Landgerichten in Potsdam, 
Duisburg, Halle, Augsburg, Lübeck und Kiel auch das Landgericht Essen
den Volkswagenkonzern zur Rücknahme eines Volkswagen Touran zum 
vollen Kaufpreis. Es entschied, dass in einem Abgasskandal-Fall der 
Geschädigte keine sogenannte Nutzungsent ...

11.10.2019

Landgericht Essen verurteilt Volkswagen zur Rücknahme des Fahrzeugs zum vollen Kaufpreis und der Kläger erhält zusätzlich noch knapp 4.000 EUR an Zinsen


Nun verurteilte nach den Landgerichten in Potsdam,
Duisburg, Halle, Augsburg, Lübeck und Kiel auch das Landgericht Essen
den Volkswagenkonzern zur Rücknahme eines Volkswagen Touran zum
vollen Kaufpreis. Es entschied, dass in einem Abgasskandal-Fall der
Geschädigte keine sogenannte Nutzungsentschädigung oder auch
Nutzungsvorteil zu zahlen habe (Urteil LG Essen vom 01.08.2019, Az. 3
O 402/18).

Zusätzlich sprach das Gericht der Klägerin noch deliktische Zinsen
von knapp 4.000 EUR auf den Kaufpreis von 23.935 EUR seit dem Kauf im
Juni 2015 zu.

Damit erhält der Kläger weit mehr als er ursprünglich für den
Wagen gezahlt hat.

In der Regel ziehen die Gerichte in ihren stattgebenden Urteilen
immer eine Nutzungsentschädigung vom Kaufpreis ab.

Die Höhe ist abhängig vom Kaufpreis, der gefahrenen Strecke und
der anzunehmenden Gesamtlaufleistung des Wagens. So kann durchaus ein
höherer Betrag zusammenkommen, den der Kläger nicht mehr erstattet
bekommen hätte.

Dieser Praxis schloss sich das Landgericht Essen in seinem Urteil
nicht an - der Kläger bekommt den vollen Kaufpreis zurück, trotzdem
er knapp 58.000 km mit seinem Wagen gefahren ist.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass das wirtschaftliche
Ergebnis des Schadensausgleichs nicht sein könne, dass der Kläger
faktisch an Stelle eines Kaufpreises quasi eine Miete für den PKW
zahlen muss. Dies gilt erst Recht vor dem Hintergrund, dass dem an
die Konsequenzen der Abgasthematik etwa für den Wert seines PKW wie
auch dessen technischer Ordnungsgemäßheit Denkenden lebensnah
betrachtet nicht die gleiche Unbeschwertheit auch bei der Nutzung des
PKW zuteil wird, wie demjenigen, dessen PKW nicht im Zusammenhang mit
einer Abgasthematik mit schwer absehbaren Folgen steht.



"Diese Entwicklung, dass nun ein weiteres Landgericht so
entschieden hat, darf ohne Zweifel als weiterer großer Schritt in die
richtige Richtung gelten", freut sich Rechtsanwalt Prof. Marco
Rogert, dessen Kanzlei den Kläger in Essen vertreten hat. Es scheint,
als werde die Volkswagen AG das Portemonnaie in Zukunft noch weiter
aufmachen müssen.



Kontakt:

Dirk Fuhrhop
Rechtsanwalt

Rogert & Ulbrich
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