Das Flugzeug ist statistisch gesehen das sicherste 
Verkehrsmittel. Bei Turbulenzen, ruckartigem Abbremsen oder 
Notlandungen bieten die Anschnallgurte Schutz. Wer mit Kindern reist,
sollte jedoch beachten, dass sich der auf Erwachsene ausgelegte 
Beckengurt als Sicherheitssystem für Kinder unter  ...

09.10.2019

TÜV Rheinland: Kinder bei Flugreisen immer mit geeignetem Rückhaltesystem sichern / Kindersitz oder Babyschale nutzen / Label "For use in Aircraft" beachten


Das Flugzeug ist statistisch gesehen das sicherste
Verkehrsmittel. Bei Turbulenzen, ruckartigem Abbremsen oder
Notlandungen bieten die Anschnallgurte Schutz. Wer mit Kindern reist,
sollte jedoch beachten, dass sich der auf Erwachsene ausgelegte
Beckengurt als Sicherheitssystem für Kinder unter sieben Jahren nicht
eignet. "Der Beckengurt liegt fast vollständig im Weichteilbereich
des Kindes", erklärt David Toth, Luftfahrtexperte bei TÜV Rheinland.
"Daher sollten Kinder unter sieben Jahren immer mit einem für
Flugzeuge geprüften und zugelassenen Kindersitz gesichert werden."
Für Flugzeuge zugelassene Auto-Kindersitze sind am Label "For use in
Aircraft" zu erkennen. Solche Sitze passen auf die Flugzeugsitze,
lassen sich mit dem vorhandenen Beckengurt befestigen und bieten so
optimalen Schutz.

Schlaufengurt kann Kinder gefährden

"Es ist zulässig, dass Kinder unter zwei Jahren auf dem Schoß der
Eltern sitzen und mit einem zusätzlichen Schlaufengurt gesichert
werden", sagt David Toth. Der auch ''Loop Belt'' genannte Zusatzgurt
wird in den Beckengurt des Erwachsenen eingefädelt und um das Kind
herumgelegt. Er ist in Europa zwar für die Luftfahrt zugelassen.
Crash-Tests haben aber gezeigt, dass der Zusatzgurt die bei
Turbulenzen, Startabbruch oder Notlandungen entstehenden Kräfte
direkt in den Bauchraum des Kindes weiterleitet. Zudem klappt der
Erwachsene über dem Kind zusammen. Das kann beim Kind schwere innere
Verletzungen verursachen. Daher sollten Eltern auch für Kinder bis zu
einem Alter von zwei Jahren einen eigenen Fluggastsitzplatz buchen
und ein geeignetes Rückhaltesystem nutzen. Zuverlässigen Schutz
bieten Kindersitze oder Babyschalen, die von TÜV Rheinland für die
Nutzung im Flugzeug qualifiziert wurden.

Mitnahme des Kindersitzes immer vorher klären



Fluggesellschaften sind allerdings nicht verpflichtet, einen
Kindersitz mitzunehmen. Zudem unterscheiden sich die
Flugbetriebsverfahren für die Mitnahme der Kindersitze beispielsweise
zwischen der EU und den USA. Wer mit Kindern unter sieben Jahren
reisen möchte, sollte vor dem Buchen daher immer die Fluggesellschaft
kontaktieren und den Sitz ankündigen. Das gilt insbesondere bei
Flügen außerhalb Europas - etwa, wenn nach einem Flug in die USA ein
Inlandsflug vorgesehen ist. So ist beispielsweise in den USA der
Schlaufengurt verboten. Kinder unter zwei Jahren ohne eigenen
Sitzplatz und ohne zugelassenen Kindersitz müssen ohne jede Sicherung
auf dem Schoß der Eltern sitzen. "Die USA akzeptieren aber
beispielsweise Babyschalen mit unserem Label ''For use in Aircraft''.
Sitzerhöhungen, auch solche mit Rückenlehne inklusive unserem Label,
sind hingegen in den USA generell verboten", erklärt Toth.

Liste der qualifizierten Kindersitze für die Nutzung im Flugzeug
unter http://ots.de/sE6cRl



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Wolfgang Partz, Presse, Tel.: 0221/806-2290
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und
Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im
Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse

Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell




Firma: T

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt: Köln
Telefon:


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von InternetIntelligenz 2.0


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/1760376.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de