Amtsgericht Offenbach hat ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen. Aufgrund des bereits bekannt gewordenen Insolvenzantrages hat nun das Amtsgericht Offenbach Beschlüsse getroffen (Aktenzeichen 8 IN 402/19). Danach sind über das Vermögen der PIM Gold keine Verfügungen mehr ohne Zustimmung des ...

02.10.2019

PIM Gold: Vorläufiger Insolvenzverwalter bestimmt. Betroffene Anleger schließen sich dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung an.


Amtsgericht Offenbach hat ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen. Aufgrund des bereits bekannt gewordenen Insolvenzantrages hat nun das Amtsgericht Offenbach Beschlüsse getroffen (Aktenzeichen 8 IN 402/19). Danach sind über das Vermögen der PIM Gold keine Verfügungen mehr ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Renald Metoja von Eisner Rechtsanwälte aus Lauda-Königshofen erlaubt. Für eine erste Stellungnahme war der Insolvenzverwalter telefonisch nicht erreichbar. Quelle: investmentcheck

Auch wenn der Verbleib von über einer Tonne noch ungeklärt ist, fehlen laut Staatsanwaltschaft mindestens 1,9 Tonnen Gold. Damit war ein Insolvenzantrag unausweichlich. Manche sprechen schon von einem Schneeballsystem. Für die Anleger stellt sich nun die Frage ob die in den letzten Jahren ausgezahlten Gelder Scheingewinne waren, die nun zurückgezahlt werden müssen?

Nach Angaben eines mutigen Whistleblowers in seinen Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt, soll das brutale Abzock-System von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt, einem Wirtschaftsprüfer und mehreren als „Vertriebsdirektoren“, bezeichneten Strukturvertriebsbossen unterstützt und gefördert worden sein.

Besonders dreist: Mit juristischer und mutmaßlich auch mit medialer Unterstützung eines sogenannten Brancheninformationsdienstes, sowie eines in Vertriebskreisen bekannten Anwaltes aus Schmalkalden haben zu mindestens einige der „Direktoren“ eine „IG“, also eine Interessengemeinschaft für die möglicherweise von ihnen selbst geschädigten Kunden eingerichtet. Das brisante Schreiben der Anwaltskanzlei zur Gründung der „IG“, das dem ESK vorliegt, könnte nun unter Umständen auch für den Anwalt der „Interessengemeinschaft“ zum heißen Eisen werden.

Betroffene Anleger können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.



Bei der ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

• Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung




Firma: ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Horst Roosen
Stadt: Dieburg
Telefon: 060719816813


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