Den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung erreichen in den letzten Tagen viele Anfragen geschockter Anleger, die bei ShareWood Switzerland AG Holzinvestments getätigt haben. Sie wurden informiert, dass alle Balsabäume gefällt und eingeackert werden. Die Anleger fragen sich, ob ihr Geld  ...

18.09.2019

Sharewood Switzerland AG: Gefällte Balsabäume und ratlose Anleger.


Den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung erreichen in den letzten Tagen viele Anfragen geschockter Anleger, die bei ShareWood Switzerland AG Holzinvestments getätigt haben. Sie wurden informiert, dass alle Balsabäume gefällt und eingeackert werden. Die Anleger fragen sich, ob ihr Geld nun weg ist? Zu den Vorgängen bei ShareWood Switzerland AG hat das Schweizer Fernsehmagazin „Kassensturz“ am 03.09. 2019 unter dem Titel „Grüner Flop-Frust für Anleger: Totalverlust mit Öko-Holzinvestment“ einen sehr informativen Beitrag des Autors Peter Basler gesendet.

Zitat aus diesem Beitrag: „Vor dem Rundschreiben der Sharewood Switzerland AG aus Zürich haben sich hunderte Öko-Anleger gefürchtet. Vor rund neun Jahren investierten sie insgesamt zwölf Millionen Franken in Balsabäume auf Plantagen in Brasilien. Ende Juli hat nun Sharewood-Chef Peter Möckli die Kunden informiert, dass er «angesichts des gänzlich fehlenden Absatzmarktes» keine andere Möglichkeit mehr sehe, als «das Balsa-Projekt zu stoppen und die Bäume fachgerecht zu zerkleinern und gleich vor Ort in den Boden einzuarbeiten.“

Der Link zu diesem Beitrag: https://www.srf.ch/news/schweiz/gruener-flop-frust-fuer-anleger-totalverlust-mit-oeko-holzinvestment

Mit Pressemitteilung vom 18.01.2018 teilte die ShareWood Switzerland AG mit: „Es läuft sehr gut für die Sharewood Group aus Zürich.

Mit Investitionen in brasilianische Edelholz-Plantagen werden hohe und stabile Renditen erwirtschaftet. Zudem ist eine Anlage in den nachwachsenden Rohstoff Holz nicht nur finanziell interessant, sondern auch ökologisch sinnvoll.“ „Letztes Jahr konnte die Sharewood Switzerland AG ihr 10-jähriges Jubiläum feiern und bereits zum 22. Mal wurden Ausschüttungen an die Baumeigentümerinnen und -eigentümer gezahlt. Die Durchforstung der Plantage F10 Fazenda União im Nordosten Brasiliens brachte auch dieses Mal eine Rendite von über 6 % IRR p.a. In den nächsten Monaten werden nach und nach noch weitere Plantagen abgerechnet und ausbezahlt. Dabei ergibt sich die anfallende Rendite aus dem Zusammenspiel der Faktoren biologisches Wachstum der Bäume und steigende Holzpreise. Die Baumeigentümerinnen und -eigentümer werden regelmäßig über den Stand von Ausholzungen und Auszahlungen der Holzerlöse informiert. Bezüglich des Zeitpunkts der Durchforstungen wird immer versucht sich an den Ablauf gemäß der Planung zu halten. Es gibt allerdings forst- oder marktwirtschaftliche Gegebenheiten, die ein Umdisponieren notwendig machen können. Ziel ist es, die höchste Qualität und Quantität an Holz zu erwirtschaften. Ein optimales Holzmanagement ist komplex und setzt hohe Sachkenntnis hinsichtlich der Biologie der Bäume und der marktwirtschaftlichen Abläufe voraus.“ Zitat Ende.



Das Schweizer Radio und Fernsehen SRF Online berichtete am 19.02.2018: „Sharewood verkauft Bäume als Geldanlage und verspricht hohe Renditen. Mehrere Kunden warten vergeblich auf ihr Geld.“ Der Beitrag kann hier gelesen werden. https://www.srf.ch/news/schweiz/baeume-als-geldanlage-sharewood-bleibt-rendite-schuldig Der Hörbeitrag ist hier zu finden.https://www.srf.ch/play/radio/_/audio/_?id=cfbf8e44-f7b8-40be-8882-54ba0c4c2990

Diesem Bericht nach, „sollen kleinere Erlöse aus dem Holzverkauf meist problemlos bezahlt werden. Sobald grössere Geldbeträge im vierstelligen Bereich prognostiziert sind, fliesst von Sharewood kein Geld mehr. Einzelne Baumbesitzer bekommen nur Ausreden zu hören. Auch im Internet schildern mehrere Personen genau dieselben Probleme.“

Die BaFin hatte der ShareWood Switzerland AG mit Datum vom 14.Mai 2019 öffentliche Angebot dieser Vermögensanlagen wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz untersagt.

Die Untersagung erfolgte, weil die ShareWood Switzerland AG keine von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekte für diese Vermögensanlagen veröffentlicht hat, die die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthalten.

Grüne Kapitalanlagen“ erfreuen sich seit einigen Jahren zunehmender Beliebtheit.

So können sich nicht nur umweltbewusste Personen zum Beispiel an der Energiewende beteiligen und damit auch noch Geld verdienen. Statt einer nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele Ökofonds aber empfindliche Verluste.
Immer stärker werden sogenannte Green Investments als neue, alternative Kapitalanlagemöglichkeiten am Markt beworben.

Sie verheißen hohe, zum Teil zweistellige Renditen pro Jahr und verbinden diese Verheißung für den bewussten Kapitalanleger zugleich mit der Gewissheit, das Geld nicht nur ökonomisch sinnvoll, sondern auch ökologisch wertvoll anzulegen. Gegenstand dieser Investments sind nachwachsende natürliche Rohstoffe, wie z.B. Holz, oder Plantagen zum Anbau dieser Rohstoffe sowie die Erzeugung erneuerbarer und ökologischer Energie.

Aber Vorsicht, gerade bei nachhaltigen Investitionen in „grüne Kapitalanlagen“ können Gefahren drohen.

Green Investments können auf die unterschiedlichste Art erfolgen, als Kommanditbeteiligung eines geschlossenen Fonds, als Aktienerwerb, als Erwerb von Genussscheinen, als Direktinvestment etc. Von der Form der Anlage hängt es sodann ab, ob und welche Anforderungen die Initiatoren treffen und inwiefern diese zur Aufklärung über die mit dem Geschäft verbundenen Risiken verpflichtet sind.

Bei Green Investments ergeben sich die Risiken häufig erst auf den zweiten Blick.

Vordergründig sind sie renditestark, modern, zukunftsorientiert und ökologisch sauber. Mangelnde Transparenz der Produkte und fehlende Aufklärung lassen Risiken zunächst nicht augenscheinlich werden. Aber auch bei grünen Kapitalanlagen verbergen sich häufig erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Risiken, die, wären sie im Zeitpunkt der Zeichnung hinlänglich bekannt gewesen, zur Abstandnahme durch den Anleger, zumindest aber zu einer anderen Bewertung dieser Investitionsmöglichkeit geführt hätten.

Green Investments, das belegen aktuelle Fälle läuten offensichtlich auch den Beginn einer neuen Ära im Kapitalanlagebetrug ein.

Das Engagement in Öko-Beteiligungen fällt gerade Anlegern, die sonst eine natürliche Scheu vor einer Anlageberatung haben, sehr leicht, da sie das Gefühl haben, etwas Sinnvolles zu tun!“ Dabei lauert nach Ansicht von Experten für „Grüne Anlagen“ gerade im Öko-Investment große Gefahr: „Die Anleger sind da recht gutgläubig und hinterfragen die wirtschaftlichen Zusammenhänge oft kaum!“ Da gibt es unter diesen Anlegern Neulinge, die ohne wirklich gute Prüfung des Angebotes über 200.000 Euro in dubiosen Plantagen versenkt haben! „Rückblickend fällt es ihnen wie Schuppen von den Augen, aber zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung war da nur das gute Gefühl, das Richtige zu tun“.

Die ESK Anlegerschutzanwälte raten „Grüne Anlagen“ noch intensiver prüfen zu lassen als die ohnehin schon ins Gerede gekommen Kapitalanlageformen wie offene Immobilienfonds oder geschlossene Anlagen wie z.B. Schiffsfonds: „Die schwarzen Vermittler-Schafe kennen ihre Opfer und wissen genau, wie sie im Gespräch mit motivierten Anlegern ein „Grünes Thema“ zum Abschluss führen können. Besonders gefährlich ist eine Investition z.B. in Übersee-Plantagen auch dadurch, da über die eigentlichen Besitz- und Verantwortungsverhältnisse kaum Klarheit besteht und eins sicher ist: „Verlorenes Geld bleibt ohne erheblichen juristischen Aufwand auch verloren!“

Bei Investitionen in die „Grüne Energiewirtschaft“ ist zu beachten, dass dieser Bereich stark von den staatlichen Subventionen und Vorschriften reglementiert wird.

Bei einigen „Grünen Anlagemöglichkeiten“ steht Grün nur auf der Verpackung.

Hier fehlt oft die klare Definition für eine grüne Bindung und die Investoren wissen nicht, ob ihr Geld tatsächlich in nachhaltigen Projekten eingesetzt wird. Das „Green Investment“ ist sicher einer der populärsten Trends in der Wirtschaft, der sich noch lange fortsetzen wird und steil nach oben drängt. Langfristig werden Investoren hier wahrscheinlich keine Traumrenditen kassieren, dafür aber ein hohes Maß an relativer Sicherheit genießen. Statt einer nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele Ökofonds aber auch empfindliche Verluste.

Prüfung von Haftungsansprüchen
Statt einer nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele Ökofonds empfindliche Verluste. Für die betroffenen Anleger stellt sich in diesen Fällen die Frage, ob sie mit Aussicht auf Erfolg ihre Verluste erstattet verlangen können. Betroffene Anleger die von den Erfahrungen der ESK Anlegerschutzanwälte bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit verlustreichen geschlossenen Fonds profitieren wollen und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen möchten, melden sich per E-Mail: esk-schutzbund@email.de

Der ESK unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die Wiedererlangung seines verlorenen Geldes selbst kümmern. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung zuständig. Leider scheuen sich geschädigte Anleger ohne Rechtschutzversicherung ihrem bereits verloren geglaubten Geld gutes hinterher zu werfen. Hohe Gerichts- und Anwaltskosten sowie unsichere Erfolgsaussichten halten daher viele Anleger von einer an sich manchmal Erfolg versprechenden Rechtsverfolgung ab.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld.

• Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.

Für die vielen Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich nunmehr zur angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt sind den Anlegern keine Anwaltskosten entstanden.

Nunmehr ist die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt.

Auch hier kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Die ersten Deckungszusagen liegen den Anwälten bereits vor. In diesen Fällen sind die Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, können sich dann laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko eingegangen zu sein.

• Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen.

Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
express-inkasso.24.eu anlegerschutz.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung




Firma: ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Horst Roosen
Stadt: Dieburg
Telefon: 060719816813


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