ARAG Expertenüber das Fotografieren Fremder beim Planschen, Schwimmen, Sonnenbaden fragen. Ohne diese Zustimmung darf kein Schnappschuss gemacht oder gar verbreitet werden. Doch in Zeiten von Smartphones, Tablets und Co. wird das Recht am eigenen Bild fast zur Farce. Was also tun, wenn Schnappschus ...

26.06.2019

Schnappschüsse im Freibad


ARAG Expertenüber das Fotografieren Fremder beim Planschen, Schwimmen, Sonnenbaden fragen. Ohne diese Zustimmung darf kein Schnappschuss gemacht oder gar verbreitet werden. Doch in Zeiten von Smartphones, Tablets und Co. wird das Recht am eigenen Bild fast zur Farce. Was also tun, wenn Schnappschussjäger und Selfie-Junkies im Freibad ihr Unwesen treiben? Dürfen sie das überhaupt?
Ist Fotografieren im Freibad erlaubt?
Grundsätzlich ist es zumindest nicht verboten, so die ARAG Experten. Doch wie so oft, ist auch hier der Einzelfall entscheidend. Jedes Freibad hat nämlich eigene Regeln für das Fotografieren. So sind mancherorts beispielsweise Panoramabilder und Fotos von Bekannten erlaubt, die von Kindern gänzlich verboten, da die Kleinsten oft nur mit knapper oder ganz ohne Badekleidung plantschen. Daher sollten sich Eltern vorher beim Bademeister erkundigen, ob sie ihren Sprössling fotografieren oder filmen dürfen und dann sicherstellen, dass keine fremden Kinder mit auf dem Bild sind.
Was tun, wenn man ungewollt auf dem Bild ist?
Man hat wenig Einfluss darauf, wo Schnappschüsse der schwimmenden oder sonnenden Badegästeschar am Ende des Tages auftauchen. Wer nicht in Badekleidung abgelichtet und später unter Umständen in sozialen Netzwerken landen möchte, kann eigentlich nur eines tun: Zu Hause bleiben. Doch die ARAG Experten beruhigen: In den meisten Bädern ist das Personal dazu angehalten, Hobby-Fotografen im Auge zu behalten und sie im Zweifel darauf hinzuweisen, dass Fotografieren nur eingeschränkt oder gar nicht erlaubt ist.
Verschärfte Regeln
Zahlreiche Kommunen haben in den vergangenen Jahren ihre Satzungen für die Freibäder verschärft. Wer hier beim Fotografieren erwischt wird, muss sein Handy abgeben oder das Bad verlassen. Einige Bäder verteilen auch Sticker an Badegäste, die partout nicht auf ihr Gerät verzichten wollen. Damit müssen sie dann die Kameralinsen an Smartphone und Co. abkleben, solange sie im Freibad sind.


Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/




Firma: ARAG SE

Kontakt-Informationen:
Stadt: 26.06.2019 (lifePR) - Schwimmbäder sind keine rechtsfreien Räume. Daher gilt auch hier das Recht am


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von InternetIntelligenz 2.0


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/1732254.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de