Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom
14. Mai 2019 (Rechtssache C-55/18) fordert verpflichtende nationale 
Regelungen für Arbeitgeber, ein System zur Arbeitszeiterfassung zu 
schaffen. Das soll objektiv, verlässlich und allen Arbeitnehmern 
zugänglich sein.

   "Damit spielt  ...

17.05.2019

EuGH verschärft Bürokratie: /Gericht spielt Arbeitnehmerschutz gegen Vertrauenszeit aus /Noch mehr Bürokratie führt zurück ins alte Jahrtausend


Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom
14. Mai 2019 (Rechtssache C-55/18) fordert verpflichtende nationale
Regelungen für Arbeitgeber, ein System zur Arbeitszeiterfassung zu
schaffen. Das soll objektiv, verlässlich und allen Arbeitnehmern
zugänglich sein.

"Damit spielt das Gericht Arbeitnehmerschutzrechte gegen
Vertrauensarbeitszeit aus", stellt Dieter Babiel,
Hauptgeschäftsführer beim Hauptverband der Deutschen Bauindustrie,
fest.

"Wir erwarten heute immer größere Flexibilität, Mobilität und
Erreichbarkeit. Unsere Bauunternehmen arbeiten mit komplexen
Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten, die heute schon an der
Zumutbarkeitsgrenze liegen.

"Ich warne davor, dass für Spanien ergangene Urteil zum Anlass für
weiter verschärfte Arbeitgeberpflichten bei der Arbeitszeiterfassung
zu nehmen. Im gewerblichen Bereich und bei unteren Entgelten im
Angestelltenbereich sind schon die heutigen Regelungen mit großem
Aufwand im Interesse der Mindestlohnkontrolle verbunden. Sollte sich
das künftig bei flexibel tätigen, gut bezahlten verantwortungsvollen
Angestellten fortsetzen, gingen davon auch atmosphärische Störungen
zulasten von Arbeitnehmern aus. Wir dürfen Arbeitnehmerschutz und
Vertrauensarbeitszeit nicht gegeneinander ausspielen, weil wir damit
die Kultur guter Beschäftigungsverhältnisse in Mitleidenschaft
ziehen", so Babiel weiter.

Stattdessen brauchen Bauunternehmen für unternehmerische und
Arbeitnehmer für private Zwecke mehr Flexibilität. Da sind auch die
Sozialpartner gefordert. Auch deshalb sollten nun die im
Koalitionsvertrag vereinbarten "Experimentierräume" eröffnet und von
den Tarifvertragsparteien gestaltet werden. Der 8-Stunden-Tag des
Arbeitszeitgesetzes stammt aus einem anderen Jahrtausend. Selbst das


Europäische Recht gibt sich in diesem Punkt mit einer Betrachtung der
Wochenarbeitszeit flexibler. Hier besteht Umsetzungsbedarf im
Interesse einer modernen Arbeitswelt.



Pressekontakt:
Inga Stein-Barthelmes
Bereichsleiterin Politik und Kommunikation
Tel. 030 21286-229 / E-Mail: inga.steinbarthelmes@bauindustrie.de

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