Der Preiskampf durch Ausschreibungen im 
Hilfsmittelbereich wurde heute durch die Bundesregierung beendet. 
Denn durch die Zustimmung des Bundestags zum Terminservice- und 
Versorgungsgesetzes (TSVG) gehören ebenfalls 
Hilfsmittel-Ausschreibungen der Vergangenheit an, genauso wie 
Open-House-Vertr ...

14.03.2019

Terminservice- und Versorgungsgesetz: "Qualität statt Preis" - Knock-out für Hilfsmittel-Ausschreibungen


Der Preiskampf durch Ausschreibungen im
Hilfsmittelbereich wurde heute durch die Bundesregierung beendet.
Denn durch die Zustimmung des Bundestags zum Terminservice- und
Versorgungsgesetzes (TSVG) gehören ebenfalls
Hilfsmittel-Ausschreibungen der Vergangenheit an, genauso wie
Open-House-Verträge*. Damit setzt die Bundesregierung ein deutliches
Zeichen für eine qualitativ hochwertige Hilfsmittel-Versorgung im
Sinne des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG). Zugleich
positioniert sie sich deutlich zugunsten von Verhandlungsverträgen
auf Augenhöhe.

Mehr als 25 Prozent der 72,5 Millionen gesetzlich
krankenversicherten Patienten werden in Deutschland mit Hilfsmitteln
versorgt. Das neue Gesetz soll diesen Patienten künftig garantieren,
dass nicht der Preis, sondern die Qualität den höchsten Stellenwert
bei ihrer Versorgung einnimmt.

Aus für Billigangebote und Diktatverträge

Angesichts der zunehmenden Praxis von Ausschreibungen oder
sogenannten Open-House-Diktatverträgen* seitens der Krankenkassen sah
sich der Gesetzgeber zu dieser im Rahmen des TSVG nun erfolgten
Klarstellung gezwungen. Denn neben einem verstärkten Preisdruck war
auch eine Minderqualität zahlreicher Hilfsmittel sowie die
Zerschlagung wohnortnaher Versorgung Folgen dieser
Krankenkassenpolitik.

Qualitäts- statt Preiswettbewerb

"Die Qualität der Versorgung ist für Menschen, die auf Hilfsmittel
angewiesen sind, eine direkte und mitunter existenzielle Frage von
Teilhabe und Lebensqualität. Mit dem neuen Gesetz hat die
Bundesregierung nun nochmals unterstrichen, dass es hier keine
Kompromisse geben darf. Als bundesweiter Vertreter der
Leistungserbringer begrüßen wir dieses klare Votum zugunsten eines
Qualitäts- statt Preiswettbewerbs ausdrücklich", kommentiert


Klaus-Jürgen Lotz, Präsident des Bundesinnungsverbands für
Orthopädie-Technik, den Gesetzesbeschluss. "Wir sehen uns in unserer
Verantwortung gestärkt, unseren Kunden und Patienten nachhaltig eine
wohnortnahe und qualitativ hochwertige Leistung bieten zu können. Nur
durch Verhandlungen, in denen entsprechende Qualitätsparameter der
Versorgung klar definiert werden, können Patienten auf eine
hochwertige Versorgung vertrauen."

* Bei Open-House-Verträgen schreibt allein die Krankenkasse als
mächtige "Einkäuferin" alle Bedingungen wie Preis, Lieferfristen oder
Qualität vor, nach denen Patienten mit Hilfsmitteln zu versorgen
sind. Änderungen sind nicht zulässig, Verhandlungsspielraum besteht
nicht. Jedes Unternehmen, das die definierten Voraussetzungen
erfüllt, kann dem Vertrag während dessen Laufzeit jederzeit beitreten
- muss den Vertrag jedoch ohne Wenn und Aber akzeptieren, bei Strafe
des Ausschlusses von der Versorgung.

Über den Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik

Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) vertritt
als Spitzenverband des orthopädietechnischen Handwerks mehr als 2.500
Sanitätshäuser und orthopädietechnische Werkstätten mit etwa 40.000
Beschäftigten. Jährlich versorgen die angeschlossenen Häuser mehr als
20 Millionen Patienten mit Hilfsmitteln. Der BIV-OT vertritt damit
bundesweit Leistungserbringer, die dauerhaft den höchsten
Anforderungen an eine wohnortnahe und flächendeckende
Patientenversorgung entsprechen und als Innovationstreiber im
deutschen Gesundheitsmarkt wirken.



Pressekontakt:
Kirsten Abel
Pressesprecherin des
Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik

Reinoldistr. 7 -9
44135 Dortmund
Telefon: 01715608125

E-Mail: abel@biv-ot.org

Original-Content von: Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, übermittelt durch news aktuell




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