BeglaubigteÜbersetzungen Urkunden, Zeugnisse, Heiratsurkunden, Geburtsurkunden und Scheidungsurteile sowie zahlreiche andere offizielle Unterlagen müssen häufig nicht nur übersetzt, sondern zusätzlich beglaubigt werden, damit sie bei Gericht, Ämtern oder Behörden rechtlich gültig sind. Diese ...

14.03.2019

Übersetzungsbüro Wordboss - Dr. Malene Stein Poulsen


BeglaubigteÜbersetzungen Urkunden, Zeugnisse, Heiratsurkunden, Geburtsurkunden und Scheidungsurteile sowie zahlreiche andere offizielle Unterlagen müssen häufig nicht nur übersetzt, sondern zusätzlich beglaubigt werden, damit sie bei Gericht, Ämtern oder Behörden rechtlich gültig sind. Diese beglaubigte Übersetzung darf nur ein dazu "öffentlich bestellter und beeidigter" Übersetzer durchführen. Diese Voraussetzung erfüllen in unserem Netzwerk nahezu alle Übersetzer und Übersetzerinnen.



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Stadt: Osnabrück
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