Der 14.März 2019 ist ein wichtiges Datum im Rahmen
der Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 (Payment Service Directive). Bis zu
diesem Stichtag müssen Banken und Zahlungsdienste anderen Unternehmen
die entsprechenden Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienste in 
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14.03.2019

PSD2 ist noch nicht in den Köpfen der Verbraucher - erhöhtes Interesse nach PSD2-Diensten vor allem bei jungen Männern!


Der 14.März 2019 ist ein wichtiges Datum im Rahmen
der Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 (Payment Service Directive). Bis zu
diesem Stichtag müssen Banken und Zahlungsdienste anderen Unternehmen
die entsprechenden Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienste in
einer entsprechenden Testumgebung mitsamt Dokumentation zur Verfügung
stellen. Bereits seit Januar 2018 erlaubt PSD2 Drittanbietern den
Zugriff auf Kontodaten, sofern der Bankkunde dem zustimmt. PSD2
beendet damit das Monopol der Banken auf Kontoinformationen, denn der
Bankkunde kann entscheiden, ob und wem er Einblick auf das Konto
geben möchte, um so von diesen Services zu profitieren.

Das Ziel der PSD2-Richtline ist damit klar: Für Verbraucher soll
Banking bequemer, sicherer und vielfältiger werden. Banken wie auch
neue digitale Anbieter können neue Services bereitstellen, die sie
ihren Kunden auf Basis von Kontodaten zusätzlich anbieten können.
Dank der Weitergabe der Kontoinformationen an Finanzdienstleister
erhalten Verbraucher genau auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene
Produkte sowie verbesserte Dienstleistungen. Auf der anderen Seite
haben Unternehmen und Kreditinstitute Zugang zu Services, die die
Effektivität und Effizienz des Kreditprozesses verbessern.

Auch wenn die Verbraucher die eigentlichen Profiteure der
Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 sein sollten, ist das Thema aber bei
Ihnen noch nicht richtig angekommen: Laut einer repräsentativen
Umfrage unter 1.000 Verbrauchern vom November 2018 im Auftrag des
Informationsdienstleisters CRIFBÃœRGEL hatten 69 Prozent der befragten
Teilnehmer noch nie von PSD2 gehört. Die übrigen 31 Prozent kannten
zwar den Begriff, doch nur 3 Prozent der Befragten gaben an, auch zu
wissen, was sich dahinter verbirgt. Nur etwa ein Zehntel der
Befragten gibt an, schon einmal PSD2-basierte Dienste genutzt zu


haben; gestützt erinnern sie sich noch am häufigsten an die Nutzung
von Online-Vergleichsseiten (6 Prozent) oder Banking-Apps (5
Prozent). Auch wenn das Wissen der Verbraucher über PSD2 noch gering
ist, ist das Interesse an zukünftigen PSD2-basierten Diensten für
private Zwecke vorhanden. Für 28 Prozent sind PSD2-Dienstleistungen
grundsätzlich attraktiv. Für geschäftliche Zwecke liegt das Interesse
mit 41 Prozent bereits deutlich höher als für den privaten Bereich.
Erhöhtes Interesse besteht bei Männern (32 Prozent), jüngeren
Befragten zwischen 18 und 39 Jahren (35 Prozent) sowie bei Befragten
aus Haushalten mit mindestens drei Personen (34 Prozent).

Generell recht hohes Interesse (46 Prozent) besteht an
Benachrichtigungen, wenn Geld durch einen Vertragswechsel - etwa beim
Stromanbieter oder der Versicherung - eingespart werden kann. Auch
dieser Service findet unter den Gewerbetreibenden mit 52 Prozent
etwas mehr Zuspruch. Für Bonitätsservices interessieren sich
grundsätzlich 39 Prozent der Befragten. Eine Möglichkeit dazu sind
etwa Benachrichtigungen, wenn der eigene Kontostand eine bestimmte
Schwelle über- oder unterschreitet. Auch hier gilt: Für
Gewerbetreibende sind solche Services mit 46 Prozent sogar noch etwas
relevanter. Darüber hinaus können PSD2-basierte Angebote auch helfen,
die Bankdaten und die Identität des Bankkunden vor Missbrauch zu
schützen. Dazu überwachen Drittanbieter die vom Kunden freigegebenen
Daten, wie etwa Name und Adressdaten, Kontonummer oder
Kreditkartendaten, im Internet und geben Bescheid, wenn verdächtige
oder gar gestohlene Daten auftauchen. Eine solche Benachrichtigung
wäre laut Umfrage für Privatkunden wie für Geschäftskunden (63
beziehungsweise 64 Prozent) gleichermaßen wertvoll und generell
interessanter als Versicherungen oder persönliche Hilfestellungen.

Über die Befragung: INNOFACT führte im November 2018 im Auftrag
der CRIF Bürgel GmbH eine quantitative Online-Befragung mit 1.000
Verbrauchern zum Thema PSD2-Richtlinie durch.



Pressekontakt:
Oliver Ollrogge, CRIF Bürgel GmbH, Bereich Marketing/PR
E-Mail: Oliver.Ollrogge@buergel.de, Tel.: 040 / 89 803 582

Original-Content von: CRIF Bürgel GmbH, übermittelt durch news aktuell




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