Zappeln und Springen hilft beim Lernen sup.- Früher streng verboten, heute aus gutem Grund erwünscht: Sportliche Aktivitäten im Klassenzimmer unterbrechen derzeit zumindest an einigen Schulen im Raum Hannover regelmäßig den Unterricht. Hintergrund ist eine Studie der Medizinischen Hochschule Ha ...

11.02.2019

Bewegungseinheiten im Schulunterricht


Zappeln und Springen hilft beim Lernen sup.- Früher streng verboten, heute aus gutem Grund erwünscht: Sportliche Aktivitäten im Klassenzimmer unterbrechen derzeit zumindest an einigen Schulen im Raum Hannover regelmäßig den Unterricht. Hintergrund ist eine Studie der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). Dabei wird die Wirkung untersucht, die das gemeinsame Ausleben des Bewegungsdrangs durch einige Minuten Zappeln, Springen und Hüpfen auf die physische und psychische Leistungsfähigkeit der Schüler hat. "Diese kleinen Bewegungseinheiten im Unterricht zielen darauf ab, die Konzentrationsfähigkeit zu verbessern und ein besseres Lernklima zu schaffen", erläutern die Sportmediziner der MHH. Regelmäßige körperliche Aktivitäten von Kindern schützen vor Übergewicht und gelten als wichtige Präventionsmaßnahme gegenüber Risikofaktoren, die zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen können. Praktische Anregungen, wie Eltern einen bewegungsintensiven Lebensstil auch im außerschulischen Bereich fördern können, bieten beispielsweise die Ratgeber-Portale www.pebonline.de oder www.komm-in-schwung.de.




Firma: Supress

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Andreas Uebbing
Stadt: Düsseldorf
Telefon: 0211/555548


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von InternetIntelligenz 2.0


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/1695445.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de