Heute haben die in der Initiative Tierwohl (ITW) 
engagierten Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) eine 
einheitliche Haltungsform-Kennzeichnung für Fleisch vorgestellt. Ab 
April 2019 wird das Geflügel-, Schweine- und Rindfleisch im LEH mit 
den Ziffern 1 ("Stallhaltung"), 2 ...

11.01.2019

Einheitliche Haltungsform-Kennzeichnung im Handel: Stufe 2 für deutsches Hähnchen- und Putenfleisch


Heute haben die in der Initiative Tierwohl (ITW)
engagierten Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) eine
einheitliche Haltungsform-Kennzeichnung für Fleisch vorgestellt. Ab
April 2019 wird das Geflügel-, Schweine- und Rindfleisch im LEH mit
den Ziffern 1 ("Stallhaltung"), 2 ("Stallhaltung plus"), 3
("Außenklima") oder 4 ("Premium") gekennzeichnet (weitere Infos:
www.haltungsform.de). Für das im deutschen Lebensmitteleinzelhandel
erhältliche Hähnchen- und Putenfleisch bedeutet diese neue
Kennzeichnung, dass im Frischesegment ausschließlich Geflügelfleisch
der Stufen 2, 3 und 4 angeboten wird, bei Frostware gilt dies für
unbehandeltes Geflügelfleisch. Denn bereits im vergangenen Jahr haben
die deutschen Erzeuger von Hähnchen- und Putenfleisch das
entsprechende LEH-Sortiment komplett auf die Kriterien der Initiative
Tierwohl umgestellt, was der neuen Haltungsform-Kennzeichnung 2
entspricht. "Damit erkennt künftig jeder LEH-Kunde auf einen Blick:
Deutsches Hähnchen- und Putenfleisch wird nach Tierwohl-Kriterien
erzeugt, die über den gesetzlichen Standards liegen", hebt
ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke diese besondere Leistung der
deutschen Schlachtgeflügelwirtschaft hervor. "Damit erreichen wir
eine echte Breitenwirkung für mehr Tierwohl - und zugleich bleibt das
nach höheren Tier-wohl-Anforderungen erzeugte Geflügelfleisch für
alle Verbraucher erschwinglich."

Mehr Transparenz auch in der Gastronomie - erster Schritt:
Herkunftskennzeichnung

Während der LEH mit der neuen Haltungsform-Kennzeichnung einen
weiteren wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz geht, lässt das
Großverbrauchersegment eine entsprechend verbraucherfreundliche
Regelung weiterhin vermissen. "Hier gibt es erheblichen
Nachholbedarf!", betont ZDG-Präsident Ripke mit Blick auf den


Marktanteil von weit über 50 Prozent, den Restaurants, Kantinen und
weitere Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung bei
Geflügelfleisch haben. Ripke erneuert die verbraucherrelevante
Forderung der Geflügelwirtschaft: "Ein erster Schritt hin zu mehr
Transparenz in der Gastronomie muss die lange überfällige
Herkunftskennzeichnung sein."



Pressekontakt:
ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V.
Christiane von Alemann
Claire-Waldoff-Str. 7 | 10117 Berlin
Tel. 030 288831-40 | Fax 030 288831-50
E-Mail: c.von-alemann@zdg-online.de | Internet: www.zdg-online.de

Original-Content von: Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V., übermittelt durch news aktuell




Firma: Zentralverband der Deutschen Gefl

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt: Berlin
Telefon:


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von InternetIntelligenz 2.0


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/1686258.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de