Human- oder Zahnmedizinstudium ohne Abitur!

Immer wieder erreichen uns Anfragen, ob bestimmte Studiengänge auch ohne Abitur studieren werden können.

Die klare Antwort hierauf lautet: JA!

Es sind aber - wie immer - auch hier Voraussetzungen und Fristen zu erfüllen, an denen das Vorhaben Wunsch ...

11.01.2019

Human- oder Zahnmedizinstudium ohne Abitur!


Human- oder Zahnmedizinstudium ohne Abitur!



Immer wieder erreichen uns Anfragen, ob bestimmte Studiengänge auch ohne Abitur studieren werden können.



Die klare Antwort hierauf lautet: JA!



Es sind aber - wie immer - auch hier Voraussetzungen und Fristen zu erfüllen, an denen das Vorhaben Wunschstudium ohne Abitur scheitern kann. Um Enttäuschungen vorzubeugen, weil eine Frist versäumt oder Voraussetzungen aus Unkenntnis nicht erbracht wurden, wollen wir Ihnen aufzeigen, was z.B. in Hessen nötig sein kann, um Humanmedizin ohne Abitur studieren zu können.



§ 54 Abs.2 Hessisches Hochschulgesetz lautet:



"Die Qualifikation für ein Studium, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt, wird nachgewiesen durch:



1. die allgemeine Hochschulreife,

2. die fachgebundene Hochschulreife,

3. die Fachhochschulreife,

4. eine Meisterprüfung oder einen vergleichbaren Fort- oder Weiterbildungsabschluss nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Abs. 6,

5. einen sonstigen durch die Rechtsverordnung nach Abs. 6 geregelten Zugang.



Der Nachweis nach Nr. 1 oder 4 berechtigt zum Studium aller Fachrichtungen, der Nachweis nach Nr. 2 in der entsprechenden Fachrichtung an allen Hochschulen, der Nachweis nach Nr. 3 zu einem Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften oder in einem gestuften Studiengang an einer Universität oder der Hochschule Geisenheim. Andere Bildungsnachweise berechtigen zum Studium, wenn sie gleichwertig sind. Hierüber entscheidet bei inländischen Nachweisen das Kultusministerium, im Übrigen das Ministerium; es kann die Zuständigkeit auf die Hochschulen oder eine zentrale Anerkennungsstelle übertragen. Das Nähere regelt das Ministerium durch Verwaltungsvorschrift."



Nr.1, die allgemeine Hochschulreife, ist das Abitur, das Sie nicht haben. Aber Sie sehen bereits an der Auflistung in § 54 Abs. 2 HHG, dass auch andere Nachweise als das Abitur zum Studium berechtigen können.





Seit einigen Jahren gibt es in Hessen noch eine zusätzliche Möglichkeit. Ihnen wird als sogenannte(r) beruflich Qualifizierte(r) die Möglichkeit geboten, eine Hochschulzugangsprüfung abzulegen, durch die Vorbildung und Eignung für ein Hochschulstudium festgestellt werden, z.B. Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, aber auch eine Vielzahl anderer Studiengänge, zu sogenannten Studienbereichen zusammengefasst, werden abgedeckt.



Zu einer solchen Prüfung können Sie zugelassen werden, wenn Sie



1. eine nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder sonstigen Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem dem angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich abgeschlossen haben und

2. eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in einem dem angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich ausgeübt haben.



Sollte dies auf Sie zutreffen, werden Sie nach dem frist- und formgerecht eingereichten Antrag für eine solche Prüfung zugelassen, an deren Ende ein Zeugnis steht, dass Ihnen die Berechtigung verleiht, nach Maßgabe der jeweils geltenden Vorschriften in einem Studiengang aus dem beantragten Studienbereich an den Hochschulen und Berufsakademien in Hessen zu studieren. Das Zeugnis weist eine Gesamtnote für die von Ihnen erbrachten Leistungen aus. Damit können Sie sich dann z.B. bei hochschulstart.de für den Studiengang Humanmedizin bewerben.



Wegen der Vielzahl der deutschlandweit unterschiedlichen Regelungen können wir an dieser Stelle nicht sämtliche Details darstellen.



Wir hoffen, dass sich in Zukunft das Wissen um die Studienmöglichkeiten ohne Abitur in Deutschland besser verbreitet und stehen Ihnen für die Sie betreffende fall- und sachbezogene Beratung selbstverständlich gerne zur Verfügung.




Firma: Kanzlei Dr. Brehm& Brehm-Kaiser

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexandra Brehm-Kaiser
Stadt: Frankfurt am Main
Telefon: 069 3700000


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