Trotz Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen und Inklusion ist die barrierefreie Softwareentwicklung noch immer nicht in der Gesellschaft angekommen. Markus Lemcke, Geschäftsinhaber des Unternehmens Marlem-Software erklärt in dieser Pressemitteilung, warum es für Softwareunternehme ...

05.09.2018

Barrierefreie Softwareentwicklung – Warum sollten Softwareunternehmen sich im Jahr 2018 darum kümmern?


Trotz Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen und Inklusion ist die barrierefreie Softwareentwicklung noch immer nicht in der Gesellschaft angekommen. Markus Lemcke, Geschäftsinhaber des Unternehmens Marlem-Software erklärt in dieser Pressemitteilung, warum es für Softwareunternehmen wichtig ist, dass sie sich um barrierefreie Softwareentwicklung kümmern im Jahr 2018. Seit dem 1. Mai 2002 gibt es ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen. Ziel dieses Gesetzes ist es dafür zu sorgen, dass behinderte Menschen gleiche Chancen haben wie Menschen ohne Behinderungen. In §12a Barrierefreie Informationstechnik werden staatliche Einrichtungen zur Barrierefreiheit bei Webseiten, Programme und Apps verpflichtet. Unternehmen sind nicht gesetzlich verpflichtet zur Barrierefreiheit in der Informationstechnik, sollten diese aber umsetzen.

In Deutschland gibt es noch immer sehr wenig Softwareunternehmen die ihre Software barrierefrei entwickeln. Barrierefreie Softwareentwicklung bedeutet, dass Software so entwickelt wird, dass sie für alle Menschen, auch für Menschen mit Behinderungen und anderen körperlichen Einschränkungen bedienbar ist. In Deutschland gibt es laut Webseite des statistischen Bundesamts 10,2 Millionen Menschen mit Behinderungen. Davon sind 7,8 Millionen Menschen schwerbehindert, das bedeutet sie haben einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr. Im Klartext bedeutet dass, 10,2 Millionen Menschen profitieren davon, wenn Software barrierefrei entwickelt wird.

Softwareunternehmen sollten prüfen ob sie Kunden haben, die im Sinne von §12a Barrierefreie Informationstechnik Gleichstellungsgesetz für Behinderte, staatliche Einrichtungen sind. Wenn ein Softwareunternehmen staatliche Einrichtungen als Kunden hat, muss es damit rechnen dass diese Kunden irgendwann die Barrierefreiheit einfordern.

Ein weiterer Grund ist die UN-Behindertenrechtskonvention. Die UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet neben der Bekräftigung allgemeiner Menschenrechte auch für behinderte Menschen eine Vielzahl spezieller, auf die Lebenssituation behinderter Menschen abgestimmte Regelungen. In Artikel 9 Absatz 1 verpflichtet die UN-Behindertenrechtskonvention ihre Unterzeichnerstaaten, geeignete Maßnahmen zu treffen, um für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen den Zugang zu Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen. Hier mit ist die Barrierefreiheit in der Informatik gemeint.



Die Inklusion steht ebenfalls in der UN-Behindertenrechtskonvention. In der Behindertenrechtskonvention geht es nicht mehr um die Integration von “Ausgegrenzten”, sondern darum, von vornherein allen Menschen die uneingeschränkte Teilnahme an allen Aktivitäten möglich zu machen. Nicht das von vornherein negative Verständnis von Behinderung soll Normalität sein, sondern ein gemeinsames Leben aller Menschen mit und ohne Behinderungen. Inklusion bedeutet demnach auch, dass Menschen mit und ohne Behinderung im gleichen Unternehmen zusammenarbeiten und die gleiche Software bedienen. Wenn Softwareunternehmen ihre Software nicht barrierefrei machen, dann können ihre Kunden keine blinden, sehbehinderten und anders körperlich eingeschränkten Menschen einstellen und somit können Ihre Kunden nicht an der Inklusion teil nehmen.

Für Markus Lemcke, Geschäftsinhaber des Unternehmens Marlem-Software steht fest, das sich Softwareunternehmen mit der barrierefreien Softwareentwicklung beschäftigen sollten.




Firma: Marlem-Software

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Markus Lemcke
Stadt: Reutlingen
Telefon: +497121504458


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