Urteil: Kein Anspruch auf Zahlung rückständiger Rateneinlagen
Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG verliert auch im Berufungsverfahren vor dem Landgericht München I München, 12.06.2018: Das Landgericht München I hat die Berufung der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG gegen ein Urteil des Amtsgerichts München mit Urteil vom 15.05.2018 zurückgewiesen.
Die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG hatte den im Berufungsrechtszug von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger auf Zahlung rückständiger Rateneinlagen verklagt – ohne Erfolg.
Das Landgericht München I stellte in den Entscheidungsgründen fest, dass dem von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger ein Recht zur außerordentlichen Kündigung seiner Beteiligung zustand.
Rechtsfolge ist, so das Landgericht München I, dass der durch wirksame außerordentliche Kündigung aus dem Beteiligungsverhältnis ausgeschiedene Kommanditist die Leistung seiner noch nicht erbrachten Kommanditeinlage grundsätzlich verweigern kann. Der ausgeschiedene Kommanditist ist nur noch in Höhe seines negativen Kapitalkontos zur Beitragszahlung verpflichtet, so das Landgericht München I. In dem durch das Landgericht München I entschiedenen Fall hat das Landgericht München I eine Pflicht des von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegers zur Beitragszahlung vollständig abgelehnt.
CLLB Rechtsanwälte empfehlen Anlegern der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG daher, Zahlungsaufforderungen der Gesellschaft nicht ungeprüft nachzukommen und, sofern sie sich von der Beteiligung lösen wollen, erforderlichenfalls umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um das Beteiligungsverhältnis zu beenden.
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