Auskunfteien-Verband erneuert Löschfristen nach der neuen 
europäischen Datenschutz-Grundverordnung // Der zwischen dem Verband 
der Wirtschaftsauskunfteien und den deutschen Datenschutzaufsichten 
abgestimmte Verhaltenskodex (Code of Conduct) schafft pünktlich zum 
Wirksamwerden der europä ...

13.06.2018

Neue Verhaltensrichtlinie zu Löschfristen des Auskunfteienverbands schafft Rechtssicherheit für Verbraucher und Wirtschaft (FOTO)



Auskunfteien-Verband erneuert Löschfristen nach der neuen
europäischen Datenschutz-Grundverordnung // Der zwischen dem Verband
der Wirtschaftsauskunfteien und den deutschen Datenschutzaufsichten
abgestimmte Verhaltenskodex (Code of Conduct) schafft pünktlich zum
Wirksamwerden der europäischen Datenschutz-Grundverordnung
Rechtssicherheit für Unternehmen und Verbraucher // Neuer
Verhaltenskodex wurde pünktlich zum Start der neuen DSGVO von der
zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde genehmigt.

Der Verband der Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland, kurz Die
Wirtschaftsauskunfteien (DW), hat sich mit den
Landesdatenschutzaufsichtsbehörden in einem Code of Conduct auf
Verhaltensregeln zu den Löschfristen und damit zu der Speicherdauer
von perso-nenbezogenen Daten in den Datenbanken der Auskunfteien
verständigt. Die Genehmigung von der zuständigen Landesbeauftragten
für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,
Düsseldorf, wurde pünktlich zum Start der neuen
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erteilt.

Das Ziel der neuen DS-GVO ist, den Datenschutz in Europa
einheitlich zu regeln. In verschiedenen Bereichen lassen sich der
DS-GVO jedoch keine eindeutigen Verarbeitungsregeln für Aus-kunfteien
entnehmen, wie dies im bisherigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) der
Fall war. Dies gilt auch für die Dauer der Speicherung von
personenbezogenen Daten, die alleine an das Kriterium der
Notwendigkeit geknüpft wird.

Artikel 40 der DS-GVO bietet den Branchenverbänden die
Möglichkeit, einzelne Anwendungsfelder mit den zuständigen
Datenschutzaufsichtsbehörden durch dann verbindliche Verhaltensregeln
zu konkretisieren. Mit diesem Ziel haben der Verband und die
Datenschutzbehörden frühzeitig einen intensiven und konstruktiven


Dialog begonnen, der nun durch die formelle Erteilung der
Ge-nehmigung des Code of Conduct erfolgreich abgeschlossen wurde.

Dr. Thomas Riemann, Geschäftsführer des DW-Verbandes, ist
zufrieden mit dem Ergebnis: "Aufsichtsbehörden und
Mitgliedsunternehmen des Verbandes haben es in intensiven und
konstruktiven Gesprächen geschafft, einen Code of Conduct zu
erstellen, der von allen Datenschutzaufsichtsbehörden mitgetragen
wird. Dieses Ergebnis schafft ein großes Maß an Rechtssicherheit und
kommt Verbrauchern und Unternehmen gleichermaßen zugute."

Beiden Verhandlungsparteien waren die ausgewogene Behandlung der
jeweiligen Interessen von Unternehmen und Verbrauchern wichtig.
Thomas Riemann: "Die Auskunfteien haben sich verpflichtet, zukünftig
alle Daten taggenau zu löschen und nicht erst jeweils zum Jahresende.
Zudem wurde die Prüffrist für die Löschung unerledigter
Zahlungsstörungen von 4 auf 3 Jahren reduziert. Mit dem Ergebnis
wurde dem Verbraucherschutz Rechnung getragen und zugleich dem
berech-tigten Interesse an der Speicherung der Daten für einen
erforderlichen Mindestzeitraum Ausdruck verliehen."

Der neue Code of Conduct ist auf den jeweiligen Internetseiten der
Landesdatenschutzbehörden sowie des DW-Verbandes veröffentlicht und
tritt am 25.5.2018 für die Dauer von zunächst sechs Jahren in Kraft.



Pressekontakt:
Die Wirtschaftsauskunfteien e. V.
Geschäftsführung
Dr. Thomas Riemann
Hellersbergstr. 12
41460 Neuss
Telefon 02131.109-4101
Telefax 02131.109-217
t.riemann@handelsauskunfteien.de
www.handelsauskunfteien.de

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